Verhindern die Anforderungen der TA Luft eine am Tierwohl orientierte Tierhaltung?

FAQ

Bei Haltungsverfahren mit verbessertem Tierwohl lassen sich Abluftreinigungsanlagen nicht immer einsetzen, zum Beispiel weil Offenställe zum Einsatz kommen. Der Entwurf der TA Luft sieht ausdrücklich vor, dass diese Haltungsverfahren selbst dann eingesetzt werden können, wenn sie zu höheren Emissionen führen. Ohnehin sind die Emissionen aus tiergerechten Außenklimaställen geringer als diejenigen aus geschlossenen Ställen ohne Abluftreinigung. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Temperaturen in Außenklimaställen geringer sind als in geschlossenen Ställen. Zum anderen gibt es in Außenklimaställen unterschiedliche Funktionsbereiche (zum Beispiel zum Ruhen, Fressen, Saufen, Koten). Dadurch wird verhindert, dass die gesamte Oberfläche des Stalls verschmutzt wird und Ammoniak von der gesamten Oberfläche "ausdünstet".

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1550

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