Kann man Wölfe nicht aus landwirtschaftlich geprägten Regionen vertreiben?

FAQ

Da der Wolf im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt wird und gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist, darf er in Deutschland nicht getötet oder verfolgt werden. Wenn einzelne Wölfe nachweislich für Menschen gefährlich werden, können Ausnahmen von diesem strengen Schutz gewährt werden. Auch bei unzumutbar hohen finanziellen Schäden durch bestimmte Tiere dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gewährt werden, wenn vorher alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sind, um diese Schäden zu vermeiden. Die Ausnahmeregelungen sind in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.

Eine Bestandsreduktion durch Quotenfreigabe und/oder die Schaffung so genannter "wolfsfreier" Zonen ist nach geltendem Recht nicht möglich und würden den Vorgaben der FFH-Richtlinie widersprechen. Eine Bejagung ist grundsätzlich keine Lösung für den Herdenschutz, weil die verbleibenden Wölfe weiterhin ungeschützte Nutztiere angreifen werden. Außerdem würden bestehende Rudelstrukturen zerstört und es bestünde die Gefahr, dass zuwandernde Wölfe und elternlose Jungtiere noch eher auf schlecht geschützte Nutztiere zurückgreifen als auf Rehe oder Wildschweine.

Wolfsfreie Zonen könnten zudem nur durch permanenten Abschuss von allen neu ankommenden Wölfen realisiert werden. Diese Zonen würden damit als sogenannte "Senke" wirken und nachteilige Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der gesamten Population Deutschlands haben. Hinzu kommt, dass mit dem Töten eines Rudels das Revier frei würde. Es ist davon auszugehen, dass sich sofort wieder andere Wölfen ansiedeln. Ein Rückgang von Übergriffen auf Nutztiere ist damit nicht zu erwarten, diese lassen sich nur durch die konsequente Anwendung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen verhindern.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

https://www.bmuv.de/FA907

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