Kann jede beliebige auf dem Markt angebotene Signaturkarte verwendet werden?

FAQ

Nein, es dürfen nur Signaturkarten verwendet werden, die den Anforderungen der eIDAS-VO an qualifizierte elektronische Signaturen genügen. Andere Signaturkarten, mit denen zum Beispiel nur fortgeschrittene elektronische Signaturen erstellt werden können, können nicht eingesetzt werden.

Die qualifizierte elektronische Signatur und deren Ersatz 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Technische Voraussetzungen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA310

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