Kann eine als Papier dem Entsorger vorgelegte Verantwortliche Erklärung durch den Entsorger "digitalisiert" und dann als elektronischer Nachweis fortgeführt werden?

FAQ

Nein, papiergebundene Entsorgungsnachweise gelten bis zum ihrem Ablauf fort. Im Übergangzeitraum bis zum 31. Januar 2011 kann der Abfallerzeuger die Verantwortliche Erklärung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle auch ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erbringen. In diesem Fall hat er dem Abfallentsorger zusätzlich eine aus dem Kommunikationssystem heraus erzeugte, die vorgesehenen Angaben enthaltende und handschriftlich unterschriebene Verantwortliche Erklärung zu übersenden. Im Übrigen bleiben die Pflichten zur elektronischen Führung der Nachweise unberührt, das heißt der Entsorger muss den Entsorgungsnachweis elektronisch fortführen und der Abfallerzeuger ein elektronisches Register führen.

Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung 

Was ist neu im eANV? 

Stand:

https://www.bmuv.de/FA304

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