Ist vor dem Erwerb von persönlichen Signaturkarten der Betriebsrat des Unternehmens zu informieren?

FAQ

Beim Umgang mit Signaturkarten müssen Arbeitnehmer zahlreiche Verhaltensregeln beachten. Von ihnen wird zum Beispiel verlangt, ihre Signaturkarten sicher zu verwahren, die PIN nicht zu notieren und die Karte im Verlustfall sofort zu sperren. Die Einführung von Signaturkarten hat somit insbesondere auch Auswirkungen auf die Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer und unterliegt damit der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber daher rechtzeitig und umfassend zu informieren. 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bmuv.de/FA331

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