Ist die Nutzung der Signaturkarte einschränkbar?
FAQJa, die Nutzung kann durch bestimmte Angaben im Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur eingeschränkt werden (sachliche oder betragsmäßige Beschränkungen). Qualifizierte elektronischen Signaturen können durch Angaben im qualifizierten Zertifikat nach Art und Umfang beschränkt werden. In das Zertifikat könnte zum Beispiel die folgende Beschränkung aufgenommen werden: "Signatur nur im Rahmen des eANV gültig!". Jede andere Anwendung der Signaturkarte wäre in diesem Fall ausgeschlossen. Beschränkungen können auch in ein eigenes Attributzertifikat aufgenommen werden, das auf das Hauptzertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur verweist.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten
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