Ist der Vorrang der Erneuerbaren Energien gegenüber Artenschutzbelangen in der Schutzgüterabwägung zeitlich begrenzt ("EE liegen im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit")?
FAQAufgrund der großen Bedeutung des Ausbaus der erneuerbaren Energien für eine sichere und klimaverträgliche Energieversorgung besteht der Vorrang in der Abwägung verschiedener Interessen und Schutzgüter solange, bis die festgelegten Ausbauziele erreicht sind. Gleichzeitig werden andere Belange, wie insbesondere der Artenschutz, nach wie vor entsprechend berücksichtigt. Schon aus europarechtlichen Gründen ist der Einzelfall zu prüfen. Dies kann durchaus dazu führen, dass bei einzelnen Projekten der Artenschutz gegenüber dem Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien überwiegt, zum Beispiel wenn am geplanten Ausbaustandort besonders gefährdete windenergiesensible Arten vorhanden sind.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Windkraftausbau Artenschutz