Vermerk: Zur Kritik am Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken

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Das BMUV hat sich zusammen mit dem BMWK mit einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, diese nicht zu empfehlen. In seiner Zuständigkeit hat das Umweltministerium in die Abwägung die rechtlichen und die Aspekte der nuklearen Sicherheit eingebracht. Mit Blick auf den geringen Vorteil für die Energieversorgung haben letztere Probleme den Ausschlag gegeben. Mit Schreiben vom 17. Mai 2022 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) der im Prüfvermerk vertretenen Auffassung widersprochen. Es stützt sich auf eine juristische Stellungnahme von Dr. Christian Raetzke vom 6. April 2022 und eine technische der TÜV Süd Industrie Service GmbH vom 14. April 2022.

https://www.bmuv.de/DL2945

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