Schutz vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser

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Am 6. November 2015 hat der Bundesrat einer Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser zugestimmt. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, ist am 26. November 2015 in Kraft getreten (BGBl. I Seite 2076). Am 10. März 2016 wurde die diese Neuregelungen berücksichtigende Neufassung der Trinkwasserverordnung bekannt gemacht (BGBl. I Seite 459).

Damit wurde die am 22. Oktober 2013 vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Euratom-Richtlinie zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser fristgerecht umgesetzt.

Mit der neuen Verordnung wird sichergestellt, dass Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall im Trinkwasser auftreten können, erkannt und beseitigt werden können. Damit wird dem Gesundheitsschutz höchste Priorität eingeräumt und auch in diesem Bereich das Vorsorgeprinzip des Strahlenschutzes gewährleistet.

Im Einzelnen werden in der Verordnung Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.

Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen, jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen aufweisen. Das belegt auch eine Studie des Bundeamtes für Strahlenschutz (BfS). Das BfS hatte hierzu ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durchgeführt, dessen Ergebnisse 2009 veröffentlicht wurden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Schwankungsbreite der Konzentration natürlicher Radionuklide im Trinkwasser sehr groß ist und daher ein Bedarf für rechtsverbindliche Vorsorgemaßnahmen besteht.

Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs sind allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen zum Beispiel aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.

Die neuen Regelungen in der Trinkwasserverordnung erhöhen weiter die Sicherheit des Trinkwassers in Deutschland in Bezug auf radioaktive Stoffe.

Der vom Bundesumweltministerium veröffentlichte "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" ersetzt den Leitfaden aus dem Jahr 2012, der an die neuen Vorgaben angepasst werden musste.

Laboratorien können sich bezüglich der Untersuchung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditieren lassen. 

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