Akkreditierung von Untersuchungsstellen für Trinkwasser

11.04.2017
Die Änderung der TrinkwV vom 26. November 2015 gibt vor, dass die Betreiber zentraler Wasserwerke innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten, das Trinkwasser nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren untersuchen müssen.

Die Änderung der Trinkwasserverordnung vom 26. November 2015 gibt vor, dass die Betreiber zentraler Wasserwerke innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung, das heißt bis Ende November 2019 das Trinkwasser erstmals nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren untersucht haben müssen. Die hierzu erforderlichen Untersuchungen dürfen ausschließlich von dafür zugelassenen Stellen durchgeführt werden (siehe auch "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung"). Zuständig für die Zulassung als Untersuchungsstelle sind die sogenannten unabhängigen Stellen des Bundeslandes, in welchem sich der Laborstandort befindet (Paragraf 15 Absatz 4 Satz 2 der Trinkwasserverordnung). Um eine derartige Zulassung als Untersuchungsstelle durch die zuständige Landesbehörde zu erhalten, müssen Labore sich nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung akkreditieren lassen. Die relevanten "Anforderungen bei der Akkreditierung von Untersuchungsstellen für Trinkwasser" wurden im Jahr 2016 überarbeitet und können auf der Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle heruntergeladen werden. In dem Akkreditierungsverfahren müssen die Untersuchungsstellen ihre fachliche Kompetenz nachweisen. Auf diese Weise kann eine zuverlässige und vergleichbare Untersuchung des Trinkwassers in Deutschland gewährleistet werden.

Voraussetzungen für die Untersuchung von Trinkwasser gemäß der Trinkwasserverordnung sind unter anderem:

  • die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen,
  • die Einhaltung der Vorgaben nach Anlage 5 oder – in Bezug auf radioaktive Stoffe 0 die Vorgaben nach Anlage 3a Teil III Nummer 3,
  • die Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
  • ein funktionierendes System der internen Qualitätssicherung.

Dabei ist eine Akkreditierung für die Untersuchung auf radioaktive Stoffe auch für einzelne Parameter möglich. Um die hohe Qualität der Trinkwasserüberwachung und somit auch der Trinkwasserqualität in Deutschland zu sichern, ist zudem die erfolgreiche Teilnahme der akkreditierten Labore an Ringversuchen als qualitätssichernde Maßnahme vorgesehen. Ringversuche für die Bestimmung radioaktiver Stoffe im Trinkwasser werden unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt. 

11.04.2017 | Meldung Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/ME8013

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.