Monitoring-Bericht zur gewerblichen und gemeinnützigen Sammlung von Abfällen

| Protokolle und Berichte | Kreislaufwirtschaft

Am 12.03.2014 hat das Bundeskabinett den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zur Anzeigepflicht gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen beschlossen. Gegenstand des Berichts sind die §§ 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), die die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Abfällen sowie die entsprechende Anzeigepflicht für die Sammlungen regeln. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen war im Gesetzgebungsverfahren umstritten und konnte erst im Vermittlungsausschuss einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.  Im Zuge des Vermittlungsverfahrens hat sich die Bundesregierung in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat wie folgt zu den Regelungen geäußert: "Die getroffenen Regelungen zur gewerblichen Sammlung bezwecken die EU-rechtlich gebotene Stärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings. Die Bundesregierung wird binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Regelung prüfen, ob diese Zielstellung erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden unverzüglich die gesetzlichen Maßnahmen zur Zielerreichung eingeleitet […]."

Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Evaluierung der Regelungen zur gewerblichen Sammlung von Abfällen dar. Die Evaluierung basiert auf einer umfassenden Anhörung der Betroffenen, d.h. der Verbände der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft, der Träger gemeinnütziger Sammlungen, der Kleinsammler und der Länder. Der Bericht geht vor allem auf die Probleme im Vollzug mit den Regelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung ein und prüft vor diesem Hintergrund, ob die mit den Regelungen intendierten Ziele der "Stärkung des Wettbewerbes" und der "Verbesserung von Qualität und Quantität des Recycling" erreicht wurden.

Der Bericht wurde auch dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

https://www.bmuv.de/DL1608

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.