Ökologische Freiwilligendienste

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Wer das Engagement für die Umwelt eine Zeitlang zur Hauptsache machen möchte, kann am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder an einem Freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) teilnehmen. Zahlreiche Einsatzstellen im ökologischen Bereich bieten Einblicke in ihre Arbeit. Freiwillige im Naturschutz widmen sich zum Beispiel der Auenpflege an der Donau, unterstützen eine Vogelstation an der Ostsee oder betreuen Kinder- und Jugendgruppen im Harz. Wer lieber drinnen arbeiten möchte, organisiert bei Umweltverbänden Kampagnen und Projekte, prüft in Analyselaboren Boden- und Wasserproben oder begleitet Interessierte durch Museen und Ausstellungen.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) steht grundsätzlich allen Personen offen, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben. Alter, Geschlecht und Nationalität spielen keine Rolle. Die Freiwilligen sind sozialversichert und erhalten in der Regel ein Taschengeld. Wer älter als 27 Jahre ist, kann sich auch in Teilzeit (mit mehr als 20 Stunden pro Woche) engagieren. Zentrale bundesweite Ansprechpartner für Freiwilligendienste im ökologischen Bereich sind der Naturschutzbund (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e. V.(FÖF). Als offizielle Zentralstellen für den ökologischen Bereich helfen sie bei der Suche nach Einsatzstellen und bei Formalia. Online sind mögliche Einsatzstellen am einfachsten zu finden.

Das seit 1993 bestehende Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) richtet sich hingegen ausschließlich an junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Ziel des FÖJ ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihre Persönlichkeit sowie ihr Umweltbewusstsein zu entwickeln und für Natur und Umwelt zu handeln. Ähnlich wie im BFD sind Freiwillige im FÖJ sozialversichert und erhalten ein Taschengeld. Das FÖJ ist auf Landesebene über 52-Trägerorganisationen organisiert. Der Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e.V. (FÖF) bietet eine Übersicht über die regionalen Trägerorganisationen. 

Übrigens: Wenn eine Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle für den BFD oder das FÖJ anerkannt ist, ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA referat 202(at)bafza.bund.de  ) Ansprechpartner für den BFD. Für das FÖJ erfolgt die Anerkennung von Einsatzstellen über die regionalen Träger.

Stand: 24.04.2023

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