Unsere Politik für weniger Plastikmüll und mehr Recycling

In Deutschland fällt immer noch viel zu viel Verpackungsmüll an.

Deshalb hat das BMU bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um überflüssiges Einwegplastik zu vermeiden, Mehrweg-Angebote zu stärken und das Recycling auszuweiten:

Plastikgeschirr
Personen spazieren mit ihrem Einkauf in Plastiktüten
Eine Frau hält in einer Hand ihr Smartphone und in der anderen einen Mehrwegbecher
Eine Frau legt eine leere Plastikflasche in einen Pfandautomaten
Getränkeregal im Supermarkt. Darauf das Logo "Mehrwegzeichen"
Zwei Personen sitzen in einem leeren Park in Berlin-Kreuzberg
Ein Mann an einer Kunststoffrecyclingmaschine
Kunststoff-Artikel mit hohem Rezyklat-Anteil
Recycelte Kunststoffflaschen
Hochwinkelansicht am Cargo Kran Container Terminal
Ein Stapel Pakete fertig für den Transport in einem Container gestapelt
Logos Mehrweg. Für die Umwelt und Nationale Klimaschutzinitiative

Verbot von Wegwerf-Produkten aus Plastik

Plastikgeschirr

Strohhalme, Wattestäbchen, Plastikbesteck, Rührstäbchen, Luftballonhalter aus Kunststoff sowie To-go-Becher und Fastfood-Boxen aus geschäumtem expandiertem Polystyrol sind seit dem 3. Juli 2021 europaweit verboten. Es handelt sich um die Produkte, für die es umweltfreundliche Alternativen gibt und die besonders häufig in der Umwelt landen.

Verbot von Plastiktüten

Personen spazieren mit ihrem Einkauf in Plastiktüten

Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für Plastiktüten. Künftig dürfen leichte Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 1,49 Milliarden leichter Plastiktüten an private Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben.

Mehr Mehrweg im To-go-Bereich

Eine Frau hält in einer Hand ihr Smartphone und in der anderen einen Mehrwegbecher

Restaurants, Cafés, Imbissbuden & Co., die Essen oder Trinken zum Mitnehmen anbieten, sollen ab 2023 verpflichtet werden, immer auch Mehrweg-Becher und Mehrweg-Verpackungen anzubieten. Die Mehrweg-Alternative darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung, und die Mehrweg-Verpackungen müssen vom jeweiligen Restaurant oder Café auch zurückgenommen werden. Kleine Geschäfte, die gleichzeitig höchstens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, sind von der Pflicht ausgenommen, wenn sie ihren Kundinnen und Kunden auf Wunsch Essen oder Getränk in mitgebrachte Behälter abfüllen. Das bietet sich auch heute schon dort an, wo kein Mehrwegsystem angeboten wird.

Erweiterte Pfandpflicht

Eine Frau legt eine leere Plastikflasche in einen Pfandautomaten

Künftig soll es Pfand auf alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen geben. Bisherige Ausnahmen (zum Beispiel bei Fruchtsäften oder alkoholischen Mixgetränken) sollen abgeschafft werden. Das ist wichtig, weil Pfandflaschen zu nahezu 100 Prozent zurückgegeben beziehungsweise eingesammelt werden. Die sortenreine Erfassung ermöglicht ein hochwertiges Bottle-to-Bottle-Recycling (über 90 Prozent der gesammelten PET-Flaschen werden recycelt).

Warn- und Entsorgungshinweis für Einwegplastik-Produkte seit Juli 2021

Warnhinweise für Einwegplastik

Viele Einwegplastik-Produkte sind seit Juli 2021 in der EU verboten. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Das gilt etwa für Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel aus Kunststoff sowie Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern und Getränkebecher. Denn gerade diese Wegwerf-Produkte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation. So gelangt Plastik in die Umwelt und endet leider häufig an Stränden oder in den Mägen von Vögeln und Fischen. Die Kennzeichnung soll Bürgerinnen und Bürger mit klar erkennbaren Labels für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren. Die entsprechende Verordnung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich im Mai verkündet.

Bessere Kennzeichnung von Mehrweg

Getränkeregal im Supermarkt. Darauf das Logo "Mehrwegzeichen"

In Supermärkten müssen Pfandflaschen klar als Einweg- oder Mehrwegflaschen gekennzeichnet werden. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden. Vorgeschrieben sind deutlich lesbare Schilder am Regal oder an anderer gut sichtbarer Stelle.

Saubere Parks und Straßen

Zwei Personen sitzen in einem leeren Park in Berlin-Kreuzberg

Hersteller von Wegwerf-Produkten mit Plastik-Anteil wie To-go-Einwegbecher oder Zigarettenkippen müssen sich künftig an den Reinigungskosten von öffentlichen Plätzen beteiligen. Mit dem Geld können unter anderem mehr Mülleimer aufgestellt und Reinigungsfahrzeuge angeschafft werden.

Mehr Recycling von Plastikverpackungen

Ein Mann an einer Kunststoffrecyclingmaschine

Seit 2019 liegt die verbindliche Recyclingquote für Kunststoffabfälle bei 58,5 Prozent, 2022 steigt sie auf 63 Prozent. Die letzten Zahlen der Zentralen Stelle Verpackungsregister zeigen: Die Recyclingindustrie hält die Quote gut ein. Bei anderen Materialien, zum Beispiel Glas und Aluminium, steigt 2022 die Recyclingquote auf 90 Prozent.

Neue Anreize für umweltfreundliche Verpackungen

Kunststoff-Artikel mit hohem Rezyklat-Anteil

Die dualen Systeme müssen bei ihren Lizenzentgelten die Recyclingfähigkeit und den Einsatz von recyceltem Material bei Verpackungen berücksichtigen. Das heißt: Die Hersteller von Verpackungen, die sich gut recyceln lassen oder die aus recyceltem Kunststoff bestehen, zahlen weniger.

Mehr recyceltes Plastik

Recycelte Kunststoffflaschen

Dort, wo Plastik nicht vermieden werden kann, soll es im Kreislauf geführt werden. Deshalb soll es einen Mindestanteil von Rezyklaten für bestimmte Getränkeflaschen aus Einweg-Plastik geben: Ab 2025 müssen PET-Einwegflaschen 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten, ab 2030 erhöhen wir diese Quote auf 30 Prozent für sämtliche Einweg-Plastikflaschen.

Plastikexporte eindämmen

Hochwinkelansicht am Cargo Kran Container Terminal

Seit 2021 gelten verschärfte Vorschriften für den Export von Kunststoffabfällen. Sie dürfen in Zukunft nur noch frei gehandelt werden, wenn sie gereinigt und gut sortiert sind und sich wirklich recyceln lassen. Der Export schlecht recycelbarer Abfälle aus der EU nach Asien und andere Teile der Welt wird untersagt.

Obhutspflicht neu geregelt

Ein Stapel Pakete fertig für den Transport in einem Container gestapelt

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kann der Staat auch gegen Ressourcenverschwendung künftig mehr tun: Waren aus Retouren und Überhängen – oft Neuware – sollen nicht mehr so einfach im Müll landen oder vernichtet werden. Händler werden dank der neuen Obhutspflicht eine sinnvolle Verwendung für diese Waren finden müssen.

97 Prozent weniger Mikroplastik in Kosmetikartikeln

Zahnbürste mit Zahnpasta

Hinter dem Begriff Mikroplastik verbergen sich feste Kunststoffpartikel, die weniger als fünf Millimeter groß sind. Sie sind weit verbreitet und nur schlecht aus der Umwelt zu entfernen. Das BMU setzt sich auf EU-Ebene für ein komplettes Verbot von Mikroplastik in Kosmetikartikeln ein. Auf Bitten der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur im März 2019 den Entwurf für ein umfassendes Verbot von absichtlich zugesetzten Mikroplastik veröffentlicht.

Für den Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in kosmetischen Produkten fand unter Leitung des BMU von 2013 bis Mitte 2019 der "Kosmetik-Dialog" mit Vertreterinnen und Vertretern der Kosmetik- und Pflegemittel-Herstellerinnen und -hersteller statt. Ziel war ein freiwilliger Verzicht auf Mikroplastikpartikel mit schmirgelnder Wirkung in Produkten, die – wie etwa Zahnpasta oder Duschgel – umgehend wieder abgespült werden. Mittlerweile wird aufgrund der daraus folgenden Selbstverpflichtung der Hersteller dieser Produkte im Bereich Kosmetika und Körperpflegemittel zu annähernd 100 Prozent auf den Einsatz dieser Mikroplastikpartikel verzichtet. Der Dialog wurde daher erfolgreich abgeschlossen. 

Internationales Engagement des BMU gegen Meeresmüll

Der unkontrollierte Eintrag von Plastik in die Meere ist ein Umweltproblem weltweiten Ausmaßes. Jährlich gelangen zwölf Millionen Tonnen Plastik in unsere Meere. Verpackungsabfälle oder Reste von Fischereigerät werden Meeresbewohnern und Seevögeln zur tödlichen Falle und kleinere Teile mit Nahrung verwechselt. Das Bundesumweltministerium setzt sich auf internationaler Ebene, zum Beispiel im Rahmen von G7 und G20, dafür ein, den Eintrag von Plastik in die Weltmeere drastisch zu senken. Staaten mit hohen Einträgen über Flüsse oder Küstengewässer sollen dabei unterstützt werden, die Entstehung von Plastikabfällen zu reduzieren bzw. deren umweltfreundliche Entsorgung in diesen Regionen aufzubauen. Darum stellt das Bundesumweltministerium jährlich 15 Millionen Euro über die nächsten Jahre für die Förderung von Projekten gegen Meeresmüll zur Verfügung.

Förderprojekt

Mehrweg. Mach mit!

Logos Mehrweg. Für die Umwelt und Nationale Klimaschutzinitiative

Das Projekt "Mehrweg. Mach mit!" aus der Nationalen Klimaschutzinitiative zielte speziell auf die Förderung und Aufklärungsarbeit rund um das Thema Mehrweg ab. Die angesprochenen Zielgruppen waren vielfältig. Neben Schulungen und Workshops wurden auch Informationskampagnen durchgeführt. Durch das Projekt wurden erstmals Materialien mit Hintergrundinformationen und wesentlichen Fakten zu Getränkeverpackungen nachvollziehbar und fundiert aufbereitet. Mit Projekten aus der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert und initiiert das BMU Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.