SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Was beinhaltet das Ziel?
Das SDG 13 umfasst sowohl den Klimaschutz als auch spezifische Ziele zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Neben der Minderung von Treibhausgas-Emissionen schließt dies Aufklärung, Sensibilisierung und den Aufbau von Kapazitäten für die Klimafolgenanpassung ein. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in sämtliche Strategien und Planungen der nationalen Politik einbezogen werden. Darüber hinaus fordert das Ziel die Bundesregierung zur Verdopplung der internationalen Klimafinanzierungsmittel gegenüber 2014 bis zum Jahr 2020 auf. Insbesondere die Länder des globalen Südens sollen hierbei unterstützt werden.
Welche Rolle spielt die Umweltpolitik zur Zielerreichung?
Klimaschutzpolitik ist Umweltpolitik. So haben beispielsweise die beiden heißen Sommer 2018 und 2019 gezeigt, welche Auswirkungen klimatische Veränderungen bereits heute auch in Deutschland haben. Vor dem Hintergrund der sichtbaren Folgen für Land- und Forstwirtschaft, Infrastrukturen oder die menschliche Gesundheit hat die Öffentlichkeit entschlossenes politisches Handelns überzeugend eingefordert. Die damit verbundenen Herausforderungen sind komplex, weil der Schutz des Klimas mit allen anderen 16 SDGs eng verbunden ist. Übergeordnet bildet globaler Klimaschutz die Grundlage zur Überwindung von Armut und Hunger (SDG 1 und 2) und der Herstellung von Frieden und gerechten Lebensverhältnissen in der Welt durch starke Institutionen und Partnerschaften (SDG 10, 16, 17). Er ist Voraussetzung für gesundes Leben im Wasser und an Land (SDG 14 und 15). Zudem ergeben sich bei vielen Klimaschutzmaßnahmen sehr enge und unmittelbare Bezüge zu einzelnen SDGs und ihren Unterzielen.
Was trägt das BMU zur Zielerreichung bei?
Das BMU ist federführend für das SDG 13 und hat vor dem Hintergrund des Übereinkommens von Paris von 2015 zur Umsetzung der Unterziele verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Mit dem Klimaschutzplan 2050 (KSP 2050) hat das BMU die im Pariser Klimaabkommen geforderte nationale Langfriststrategie zur Erreichung einer globalen Klimaneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts vorgelegt. Der Klimaschutzplan bildet den Pfad in eine treibhausgasneutrale Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050 ab. In einem breiten Beteiligungsverfahren wurde er mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft erarbeitet. Damit leistet er auch einen Beitrag zur Erreichung des SDGs 16 "Frieden, Gerechtigkeit und Starke Institutionen".
Der KSP 2050 definiert die notwendigen Minderungsbeiträge bezüglich Treibhausgasemissionen der einzelnen Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie sowie Landwirtschaft für den Zielhorizont 2030 und nennt Meilensteine sowie strategische Maßnahmen. Er wurde im September 2019 mit dem vom BMU vorgelegten und vom Bundeskabinett beschlossen Klimaschutzprogramm 2030 unterlegt, das konkrete Maßnahmen zur sicheren Zielerreichung der 2030-er Minderungsziele enthält. Die Umsetzung und Fortschreibung des Klimaschutzprogramms soll durch eine breite Beteiligung begleitet werden. Dazu wird das bereits im Jahr 2015 von der Bundesregierung eingerichtete Aktionsbündnis Klimaschutz mit Vertreterinnen und Vertretern aller gesellschaftlichen Gruppen sowie der Kommunen fortgeführt.
Im Klimaschutzgesetz sind die Klimaschutzziele und die Klimaneutralität 2050 gesetzlich verankert. Das Zwischenziel bis 2030 schreibt die Minderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 fest. Das Klimaschutzgesetz legt zudem analog zum Klimaschutzplan erstmals verbindlich die Mengen an CO2 fest, die einzelne Sektoren jährlich ausstoßen dürfen und definiert damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren bis zum Jahr 2030. Ein Monitoring- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet das jeweils zuständige Ressort bei Zielverfehlungen zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.