Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

1: Standortauswahlgesetz (StandAG) – Richtschnur für das Auswahlverfahren

Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) erfolgte – ausgehend von einer weißen Landkarte – ein Neustart zur Auswahl eines Standorts für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland in einem transparenten und wissenschaftsbasierten Verfahren. Das StandAG ist erstmals im Juli 2013 in Kraft getreten und wurde mit Beschluss des Bundestages vom 5. Mai 2017 neugefasst. Es legt die Grundlagen für dieses Verfahren fest; mit dem StandAG werden insbesondere Kriterien und Anforderungen für die Standortauswahl und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren festgelegt. Es soll der Standort ausgewählt werden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Zur Vorbereitung des eigentlichen Standortauswahlverfahrens wurde die Arbeit einer Kommission vorgeschaltet, auf Grundlage deren Berichts die 2017er Novellierung des StandAG stattfand. 

2: Endlagerkommission legt Empfehlungen für das Auswahlverfahren vor

2014 nahm auf Grundlage des StandAG von 2013 die pluralistisch besetzte Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe", die sogenannte "Endlagerkommission", ihre Arbeit auf. Nach knapp zweijähriger Arbeit legte die Kommission im Juli 2016 ihren Abschlussbericht vor. Darin gab sie Empfehlungen zum Ablauf des Verfahrens und den dabei anzuwendenden Entscheidungsgrundlagen. Die vorgeschlagenen materiellen Entscheidungsgrundlagen beinhalten Empfehlungen für die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien. Wesentliche Empfehlungen der Endlagerkommission sind in das StandAG von 2017 aufgenommen worden.

3: Bundesumweltministerium schafft Organisationsstruktur für die Endlagersuche

Am 30. Juli 2016 trat das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung" in Kraft. Damit werden Zuständigkeiten im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung eindeutig zugeordnet und mit dieser neuen Organisationsstruktur eine effiziente Aufgabenerledigung gewährleistet. Staatliche Aufgaben im Bereich der Genehmigung und Aufsicht (Transporte, Zwischenlagerung, Endlagerung) und die Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens werden im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gebündelt. In der Vergangenheit vom Bundesamt für Strahlenschutz als Betreiber und der DBE mbH und Asse GmbH als Verwaltungshelfer wahrgenommene Aufgaben bei der Endlagerung werden nun von der bundeseigenen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wahrgenommen. Das Bundesamt für Strahlenschutz wird sich als eigenständige Bundesoberbehörde auf die vielfältigen Fragen des Strahlenschutzes konzentrieren können.

4: Nationales Begleitgremium steht zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens bereit

Das Nationale Begleitgremium (NBG) nahm mit seiner ersten Sitzung am 5. Dezember 2016 seine Arbeit auf. Das Gremium hat die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren und insbesondere die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung vermittelnd und unabhängig zu begleiten. Das NBG soll aus 18 Mitgliedern bestehen, darunter sechs Bürgerinnen und Bürger. Die Amtszeit jedes Mitglieds beträgt drei Jahre.

5: BGE startet Standortauswahlprozess

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung zur Standortsuche nahm die BGE im Herbst 2017 ihre Arbeit auf. Mit einer ersten Bitte an die Geologischen Landesdienste und Bergämter Geodaten zu liefern, sollte geklärt werden, welche Gebiete von vornherein ausgeschlossen werden können. Der auf der Basis der erhaltenen Geodaten erarbeitete Zwischenbericht Teilgebiete wurde am 28. September 2020 von der BGE veröffentlicht.

6: Zwischenbericht Teilgebiete und Fachkonferenz Teilgebiete

Auf der Basis des am 28. September 2020 veröffentlichten Zwischenberichts Teilgebiete wurde vom BASE die Fachkonferenz Teilgebiete einberufen. Der Zwischenbericht Teilgebiete weist Gebiete aus, die alle im StandAG definierten Mindestanforderungen, sowie keines der Ausschlusskriterien erfüllen, dies sind die sogenannten „identifizierten Gebiete“. Diese Gebiete wurden mittels der ebenfalls gesetzlich festgelegten geowissenschaftlichen Abwägungskriterien weiter eingegrenzt, dies führte zu den letztendlich festgelegten Teilgebieten. Diese lassen günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten.

Die Fachkonferenz Teilgebiete tagte an drei Terminen im Zeitraum von sechs Monaten (Februar bis August 2021). Die selbstorganisierte Konferenz beriet den Bericht der BGE und überreichte dieser einen Bericht mit Anmerkungen und Forderungen zum Zwischenbericht Teilgebiete, im Anschluss löste sich die Fachkonferenz auf. Nähere Informationen hierzu finden sie auch auf der Infoplattform Endlagersuche.

7: Forum Endlagersuche

Infolge eines Beschlusses der Fachkonferenz Teilgebiete und auf Grundlage des § 5 StandAG wurde das Forum Endlagersuche ins Leben gerufen. Das jährlich tagende Forum wird dem Prinzip der Selbstorganisation folgend von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, mit Unterstützung durch Vertreterinnen und Vertreter des BASE und der BGE im Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) organisiert. Das Forum Endlagersuche erhält insbesondere Unterstützung durch das BASE in seiner Rolle als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, aber auch durch die BGE und das NBG.

Ziel des Forums Endlagersuche ist die Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Kommunen, gesellschaftlicher Gruppen und der Wissenschaft bis zur Einrichtung von Regionalkonferenzen. Auf diese Weise soll es kontinuierlich die Möglichkeit der Beteiligung im Standortauswahlverfahren geben.

8: Nächste Schritte des Standortauswahlverfahrens

Das BMUV erwartet, dass die BGE 2027 den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen vorlegt. Mit den Ergebnissen der Phase I des Standortauswahlverfahrens und der Kenntnis der in Phase II zu erkundenden Standortregionen wird die Grundlage für eine belastbare weitere Zeitplanung geschaffen. In allen Phasen sind Optimierungspotentiale zur Verbesserung des Standortauswahlverfahren zu nutzen.

In den vorgeschlagenen Standortregionen werden Regionalkonferenzen zur Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, kommunaler Vertreter sowie von Vertretern gesellschaftlicher Gruppen eingerichtet.

9: Rahmenterminplan zur Standortauswahl

Deutschlands hochradioaktive Abfälle sollen in einem tiefengeologischen Endlager entsorgt werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist für die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit verantwortlich. Ende 2022 hat sie einen Rahmenterminplan für den Zeitraum bis zum Vorschlag der möglichen Standortregionen veröffentlicht. Diese Standortregionen, die in der nächsten Phase des gesetzlichen Auswahlverfahrens erkundet werden, will die BGE bis Ende 2027 ermitteln.

Die BGE wird ihren Rahmenterminplan jährlich aktualisieren und veröffentlichen. Die erste Terminplanung wurde im Dezember 2023 auf Anforderung des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Aktuell führt die BGE die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in allen drei möglichen Wirtsgesteinen, Steinsalz, Tonstein und kristallinem Gestein, durch. Die Methoden dazu wurden in den letzten Jahren erarbeitet und sollen nun weiterentwickelt werden. Diesen Arbeiten folgen die erneute Anwendung der geowissenschaftlichen und eventuell der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien. Neben diesen vor allem geowissenschaftlichen Arbeiten, befasst sich die BGE mit der Entwicklung von Behälterkonzepten für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle. Für die drei Wirtsgesteine werden diese Arbeiten jedoch erst nach 2027 abgeschlossen werden.

Stand: 16.01.2024

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