Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

Nach Paragraf 51a BImSchG wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Beratung der Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministeriums eine Kommission für Anlagensicherheit gebildet.

Die Kommission für Anlagensicherheit soll gutachtlich in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlass Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen. Sie schlägt darüber hinaus dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese Regeln im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicherheit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

In die Kommission für Anlagensicherheit sind im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales neben Vertreterinnen oder Vertretern der beteiligten Bundesbehörden sowie der für den Immissions- und Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden insbesondere Vertreterinnen oder Vertreter der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Gewerkschaften, der Sachverständigen nach Paragraf 29a und der zugelassenen Überwachungsstellen nach Paragraf 17 Absatz 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, der Berufsgenossenschaften, der beteiligten Wirtschaft sowie Vertreterinnen oder Vertreter der nach Paragraf 24 der Betriebssicherheitsverordnung und Paragraf 21 der Gefahrstoffverordnung eingesetzten Ausschüsse zu berufen.

Die 5. Berufungsperiode der KAS, die Corona-bedingt bis ins Jahr 2021 verlängert wurde, endete am 7. September 2021. Am 8. September 2021 fand die konstituierende Sitzung der Kommission für Anlagensicherheit für ihre 6. Berufungsperiode statt.

Das Gremium hat zurzeit 25 Mitglieder entsprechend den gemäß Paragraf 51 a Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigenden Gruppen. Den Vorsitz der 6. Berufungsperiode der KAS (September 2021 bis November 2024) hat Herr Dipl.-Ing. Stephan Kurth vom Öko-Institut Darmstatt inne. Seine Vertreterinnen und Verteter sind Frau Dr. Fischbach (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)), Frau Dr. Cordula Wilrich (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)), Herr Dr. Hans-Peter Ziegenfuß (Hessisches Umweltministerium) und Herr Dipl.-Ing. Rainer Hoss (Merck KGaA)).

Die Geschäftsordnung der Kommission für Anlagensicherheit ist im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der KAS veröffentlicht.

Stand: 06.10.2021

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