Neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar

16.12.2019
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 246/19
Thema: Nationale Klimaschutzinitiative
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2020 können innovative Projekte für eine neue Förderrunde der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) eingereicht werden.

Bundesumweltministerium fördert Entwicklung, Erprobung und Verbreitung innovativer Ansätze im Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium startet mit Beginn des neuen Jahres eine neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte. Ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2020 können Projektskizzen eingereicht werden. Der novellierte Förderaufruf der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gibt neben dem bekannten Element des Ideenwettbewerbs für innovative Ansätze erstmals die Möglichkeit, bereits pilothaft erprobte Ideen bundesweit zu verbreiten.

Die Förderung innovativer Ansätze ist in zwei Modulen möglich. Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure erstmals pilothaft angewendet werden. Eine bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Ansätze ist innerhalb des Moduls 2 möglich. Für eine Förderung im Modul 2 ist eine vorherige Förderung im Modul 1 keine Voraussetzung.

Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzschutzprojekte der NKI werden seit 2011 Projekte gefördert, die der Beratung, dem Kapazitätsaufbau sowie der Vernetzung und Qualifizierung in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung dienen. Der neue Förderaufruf richtet sich an nicht-investive Projekte, die durch ihre Umsetzungsorientierung substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen.

Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig. Im ersten Verfahrensschritt können ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2020 neue Projektskizzen eingereicht werden. Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

16.12.2019 | Pressemitteilung Nr. 246/19 | Nationale Klimaschutzinitiative
https://www.bmuv.de/PM8893
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