Hendricks unterstützt kommunale Projekte in benachteiligten Quartieren

16.02.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 033/15
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Für die Förderung benachteiligter Quartiere in den Kommunen stehen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" in den nächsten vier Jahren bis zu 95 Millionen Euro zur Verfügung. Knapp 60 Millionen Euro kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), weitere 35,3 Millionen Euro steuert Bundesbauministerin Barbara Hendricks aus dem eigenen Haushalt bei. Für die neue Förderrunde haben sich 128 Kommunen mit Fördergebieten des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" beworben. Ein unabhängiges Gutachtergremium hat unter den Bewerbern 74 Kommunen ausgewählt, die nun zur Antragstellung aufgefordert werden.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Ich freue mich über die große Resonanz. Sie zeigt, dass wir mit unserem Ansatz, städtebauliche Investitionen des Programms ‚Soziale Stadt‘ mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu verzahnen, richtig liegen. So helfen wir dabei, benachteiligte Stadtteile nachhaltig zu stabilisieren und die Quartiere aufzuwerten."

Das Bundesbauministerium unterstützt Projekte in benachteiligten Quartieren, die die Chancen der Bewohnerinnen und Bewohner auf Arbeit und Ausbildung verbessern und zur Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen. Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" stehen für die gesamte EU-Förderperiode 2014-2020 bis zu rd. 90 Millionen Euro aus dem ESF und bis zu rd. 64,5 Millionen Euro nationale Mittel aus dem Haushalt des Bundesbauministeriums zur Verfügung, davon für die jetzige neue Förderrunde 2015-2018 bis zu rd. 58,7 Millionen ESF- und bis zu rd. 35,3 Millionen BMUB-Mittel.

Bei BIWAQ entscheiden die Kommunen als Antragsteller selbst, welche konkreten Maßnahmen zur Integration von arbeitslosen Frauen und Männern ab 27 Jahren in Beschäftigung sie fördern. Dadurch sind die Angebote passgenau und bedarfsgerecht und orientieren sich an den Zielen der integrierten Stadtentwicklung vor Ort. Die ausgewählten Kommunen können in Kürze ihre Anträge beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen. Ziel ist, dass die Projekte noch im Frühjahr starten können.

Weitere Informationen
16.02.2015 | Pressemitteilung Nr. 033/15
https://www.bmuv.de/PM5937
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