Vorschriften zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern werden erneuert

08.05.2013
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 052/13
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossenen Änderungen zur Novelle der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren zugestimmt und damit die Änderungsverordnung nach Maßgabe des Bundesrats verabschiedet.
 
Die Exposition mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern nimmt in der heutigen Umwelt infolge der Nutzung moderner Technologien seit Jahren zu. Zum Beispiel sind alle Anwendungsbereiche elektrischer Energie mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden. Dies gilt auch für die Stromübertragung. Die Änderungsverordnung flankiert durch eine Regelung zum Schutz und zur Vorsorge vor gesundheitlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung den Ausbau der Übertragungsnetze im Hoch- und Höchstspannungsbereich.
 
Die nun beschlossenen Neuregelungen umfassen Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz. So wird beim Bau neuer Stromtrassen künftig die Überspannung von Wohngebäuden untersagt werden. Ebenso ist in der Verordnung festgelegt, dass auch beim Ausbau der Stromnetze elektrische und magnetische Felder zu minimieren sind. Näheres wird in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift geregelt werden. Auch im Hinblick auf Hochfrequenzanlagen gibt es Änderungen. So werden beispielsweise nun auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst.
 
Das Bundeskabinett hat die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen übernommen, um zügig einen dem heutigen technischen und wissenschaftlichen Stand entsprechenden Rechtsrahmen zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern zu schaffen. Die Maßgaben sehen u.a. vor, dass geänderte Anforderungen beim Bau neuer Niederfrequenzanlagen sowie das Überspannungsverbot für Stromübertragungsleitungen schneller als nach der ursprünglichen Regierungsvorlage gelten.
 
Die Verordnung wird nun noch einmal dem Deutschen Bundestag zur abschließenden Beteiligung zugeleitet und wird voraussichtlich im Juli in Kraft treten.

08.05.2013 | Pressemitteilung Nr. 052/13 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM5335
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