Bundesministerien und Länder schließen neues Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung

08.12.2022
Steffi Lemke mit Christian Lindner und den Ministerpräsidenten der östlichen Bundesländer
Die Finanzierung der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland ist auch für die kommenden fünf Jahre gesichert. Dafür wurde ein weiteres Verwaltungsabkommen für den Zeitraum 2023 bis 2027 unterzeichnet.

Die Finanzierung der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland ist auch für die kommenden fünf Jahre gesichert. Bundesminister der Finanzen Christian Lindner, Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ein weiteres Verwaltungsabkommen für den Zeitraum 2023 bis 2027 unterzeichnet. Der vom Bund und den Braunkohleländern für diesen Zeitraum bereitgestellte finanzielle Gesamtrahmen beläuft sich auf 1,44 Milliarden Euro, wovon 978,7 Millionen Euro auf den Bund entfallen. Das für die kommenden fünf Jahre vereinbarte Volumen für die Braunkohlesanierung liegt damit um 214 Millionen Euro über dem des derzeitigen Verwaltungsabkommens.

Bundesfinanzminister Christian Lindner: "Gemeinsam mit den Ländern haben wir uns darauf verständigt, die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den nächsten fünf Jahren fortzuführen und auszuweiten. Der bereitgestellte Finanzrahmen liegt mit 1,4 Milliarden Euro spürbar über dem Budget der vergangenen Jahre. Für unserer aller Haushalte ist das – gerade in der heutigen Zeit – ein erheblicher Kraftakt. Umso mehr freue ich mich, dass wir hier gemeinsam einen Konsens gefunden haben."

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Braunkohlesanierung geht weiter – das ist ein wichtiges Signal für die ehemaligen ostdeutschen Tagebauregionen und den Naturschutz. Die Bundesregierung unterstützt die von der damaligen Umweltzerstörung stark betroffenen Bundesländer auch weiterhin bei der Bewältigung der Folgen. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Böden, Gewässer und Natur werden wir auch in den nächsten fünf Jahren voranbringen. Eine qualitativ hochwertige Sanierung sichert gleichzeitig Arbeitsplätze und gibt den Regionen neue Perspektiven."

Gegenstand der Braunkohlesanierung ist die Bewältigung der Folgen des DDR-Braunkohleabbaus durch Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung von vormals in Anspruch genommenen Flächen. Damit einher geht eine gemeinsame Strukturentwicklungspolitik, die Arbeitsplätze sichert und den betroffenen Regionen neue Perspektiven gibt. Seit 1991 haben Bund und Länder bereits über 11,9 Milliarden Euro in die Braunkohlesanierung investiert.

Mit dem neuen Verwaltungsabkommen bekennen sich die Partner ausdrücklich zu einer gemeinsamen Fortführung der Braunkohlesanierung. Sie haben sich dabei darauf verständigt, die noch anstehenden Aufgaben unter besonderer Beachtung ihrer hohen Umweltwirkung und unter Berücksichtigung der zunehmenden Auswirkungen klimatischer Veränderungen weiterhin effektiv, effizient und nachhaltig zu organisieren.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder mit dem neuen Verwaltungsabkommen zum Ziel gesetzt, die Übertragung von abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen entscheidend voranzubringen. In den vergangenen Jahren konnten in der Braunkohlesanierung große Fortschritte erzielt werden. Vielerorts sind attraktive Bergbaufolgelandschaften entstanden, große Flächen wurden rekultiviert und wieder nutzbar gemacht. Trotz dieser Erfolge bestehen noch langjährige Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung von Innenkippen sowie der Herstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalts.

08.12.2022 | Pressemitteilung Nr. 177/22 | Nachhaltigkeit
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Finanzen
https://www.bmuv.de/PM10391
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