Information zum französischen öffentlichen Beteiligungsverfahren zu im Rahmen der vierten periodischen Sicherheitsüberprüfung des Atomreaktors Tricastin-1 vorgeschlagen Maßnahmen

24.01.2022
Flagge Frankreichs
Eine Commission d’Enquête führt derzeit ein öffentliches Beteiligungsverfahren in Form einer Enquête Publique zu Maßnahmen durch.

Das Atomkraftwerk (AKW) Tricastin, zu dem vier Druckwasserreaktoren des französischen Typs CP1 der 900-MW-Klasse gehören, befindet sich im Südwesten Frankreichs ca. 40 km nördlich von Avignon. Die kürzeste Entfernung nach Deutschland beträgt etwa 425 km. Die Reaktorblöcke haben jeweils eine elektrische Brutto-Leistung von 955 MW. Baubeginn der Blöcke 1 und 2 war im Jahr 1974 sowie für die Blöcke 3 und 4 das Jahr 1975. Der kommerzielle Betrieb der Blöcke 1 und 2 wurde im Jahr 1980 und von Block 3 und 4 im Jahr 1981 aufgenommen.

Die zuständige Commission d’Enquête, ein extra für diesen Zweck eingesetztes Gremium, führt derzeit ein öffentliches Beteiligungsverfahren in Form einer Enquête Publique zu Maßnahmen durch, die im Rahmen der vierten periodischen Überprüfung (RP4/VD4) des Atomreaktors Tricastin-1 vorgeschlagen wurden. Die Maßnahmen wurden vom Betreiber des Atomkraftwerks (AKW), der Électricité de France (EDF), einer börsennotierten, mehrheitlich staatlichen französischen Elektrizitätsgesellschaft, benannt.

Das BMUV hat Kenntnis erhalten, dass sich vom 13. Januar 2022 bis zum 14. Februar 2022 interessierte Personen und Institutionen online beteiligen können. Weitere Informationen zum Verfahren mit unmittelbarer Beteiligungs- und Kommentierungsmöglichkeiten sowie Kontakt sind auf der unten verlinkten Internetseite zu finden.

Hintergrund

In Frankreich sind die Laufzeiten von AKW gesetzlich nicht begrenzt. Im Gegenzug ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Übereinstimmung mit den in Frankreich geltenden Anforderungen im Rahmen einer periodischen Sicherheitsüberprüfung jeweils alle zehn Jahre (Réexamen Périodique oder auch Visite Décennale genannt) für einen weiteren Betrieb einer kerntechnischen Anlage zu überprüfen.

Der Reaktorblock Tricastin-1 ist einer der ersten aus der Baureihe mit einer elektrischen Leistung von circa 900 MW, der die im Rahmen der Auslegung unterstellte Betriebslaufzeit von 40 Jahren erreicht hat. Das in Frankreich für die RP4/VD4 gewählte zweistufige Verfahren sah zunächst vor, in einer ersten generischen Phase für die ganze Baureihe relevante Sicherheitsaspekte zu betrachten und generische Sicherheitsanforderungen aufzustellen. Diese generische Phase ist abgeschlossen.

Nun wird sukzessive für jeden einzelnen Reaktor, dessen Laufzeit tatsächlich über 40 Jahre hinaus verlängert werden soll, zum Zeitpunkt seiner planmäßigen 10-jährigen Sicherheitsüberprüfung ein reaktorspezifisches Sicherheitsüberprüfungsverfahren durchgeführt. In diesem werden ergänzend zu den generischen Sicherheitsaspekten auch anlagen- beziehungsweise standortspezifische Sicherheitsaspekte betrachtet und entsprechende zusätzliche Sicherheitsanforderungen aufgestellt. Zuständig für die Bewertung der kerntechnischen Sicherheit der französischen AKW sowie der Sicherheitsanforderungen für deren Betrieb ist ausschließlich die französische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Autorité de sûreté nucléaire (ASN). Zu den reaktorspezifischen Sicherheitsüberprüfungsverfahren der RP4/VD4 ist in Frankreich eine Enquête Publique gesetzlich vorgeschrieben. Die Enquête Publique ist eine für alle offene öffentliche Befragung, die zur Information und Anhörung der Bürgerinnen und Bürger und juristischen Personen durchgeführt wird.

Der in Bezug auf Tricastin-1 nun durchgeführten Enquête Publique ging in der generischen Phase die Beteiligungsmöglichkeit in Form einer Concertation voraus.

Hinweis

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

24.01.2022 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME9954

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