Das neue Wasserhaushaltsgesetz: Schutz der Küstengewässer und Meere

01.05.2011
Luftaufnahme Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Die Bewirtschaftungsanforderungen für Küstengewässer setzen den bisherigen hohen Regelungsstandard fort und übernehmen im Wesentlichen die entsprechenden Bestimmungen des alten WHG.

Die Bewirtschaftungsanforderungen für Küstengewässer setzen den bisherigen hohen Regelungsstandard fort und übernehmen im Wesentlichen die entsprechenden Bestimmungen des alten WHG. Die Reinhaltung von Küstengewässern genießt bei deren Bewirtschaftung oberste Priorität. Das WHG enthält bisher nur Regelungen zum Küstenmeer, das zum Staatsgebiet zählt und wo Bundes- und Landesrecht gelten.

Den Meeren kommt bei der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen eine besondere Bedeutung zu. Meere sind jedoch einem immer größeren Nutzungsdruck durch Fischerei, Schifffahrt, Rohstoffförderung und nicht zuletzt durch die Gewinnung erneuerbarer Energien ausgesetzt. Um die naturverträgliche Entwicklung dieser Aktivitäten gewährleisten zu können, haben sich die Mitgliedsstaaten der EU auf eine Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) verständigt.

Die MSRL erfordert eine Anfangsbewertung, die Beschreibung des guten Umweltzustands und die Festlegung von Umweltzielen bis 2012, die Erstellung und Durchführung eines Überwachungsprogramms bis 2014 und die Erstellung eines Maßnahmenprogramms bis 2015. Zur Umsetzung der im Juli 2008 in Kraft getretenen Richtlinie hat die Bundesregierung am 6. April 2011 einen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beschlossen, das das WHG ergänzt. Es ist geplant, dass dieser im Herbst 2011 in Kraft tritt. Das WHG wird dadurch in Teilen erstmals auch für Meeresgewässer außerhalb der 12-Seemeilen-Zone (ausschließliche Wirtschaftszone) gelten. Die wichtigen internationalen Vereinbarungen zum Schutz von Nord- und Ostsee werden dadurch aber nicht angetastet. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält bereits umfassende Regelungen zum Meeresnaturschutz.

01.05.2011 | Meldung Wasser und Binnengewässer
https://www.bmuv.de/ME8030

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