Das Wasserhaushaltsgesetz: Besondere Vorsicht beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

19.12.2017
Teil des Gewässerschutzkonzepts des WHG sind auch die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Teil des Gewässerschutzkonzepts des WHG sind auch die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten besondere Regelungen, die sicherstellen, dass eine nachteilige Veränderung der Beschaffenheit von Gewässern nicht zu besorgen ist. Betroffen sind alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen, Biogasanlagen bis hin zu Güllebehältern.

Die Einstufung der wassergefährdenden Stoffe in Wassergefährdungsklassen sowie Anforderungen an die Anlagensicherheit sind in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu finden, die am 1. August 2017 vollständig in Kraft getreten ist. Die Verordnung hat die jeweiligen Landesverordnungen abgelöst und schafft ein bundesweit einheitliches Schutzniveau.

19.12.2017 | Meldung Wasser und Binnengewässer
https://www.bmuv.de/ME8025

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