Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu den Plänen der EU-Kommission zur Neuen Gentechnik

05.07.2023
Bundesministerin Steffi Lemke
Die EU-Kommission hat ihre Pläne zum Umgang mit Pflanzen, die mit Neuer Gentechnik verändert werden, vorgestellt. Steffi Lemke stellte hierzu heraus, dass der Verbraucherschutz dabei die höchste Priorität habe.

Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2023 ihre Pläne zum Umgang mit Pflanzen, die mit Neuer Gentechnik verändert werden, vorgestellt. Aus Sicht des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums müssen bei der Neuregulierung und weiteren Ausgestaltung des Gentechnikrechts das Vorsorgeprinzip, die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Transparenz gewahrt bleiben.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte hierzu:

"Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat für mich oberste Priorität. Mir sind in der Diskussion über den Vorschlag der EU-Kommission zu Neuer Gentechnik vor allem zwei Punkte wichtig: Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gewahrt bleiben. Sie haben das Recht zu wissen, was sie kaufen und was sie konsumieren – und müssen das im Lebensmittelregal im Supermarkt auch erkennen können. Deshalb ist die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus hergestellte Produkte entscheidend, denn nur damit entsteht Wahlfreiheit für die Menschen beim Kauf von Lebensmitteln.

Der Vorschlag der EU-Kommission ermöglicht es in seiner jetzigen Form, dass große Mengen an gentechnisch veränderten Pflanzen ohne vorherige Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Äcker und damit letztlich in die Supermärkte gebracht werden. Das halte ich für falsch.

Um Innovationen nachhaltig nutzen zu können, muss das Vorsorgeprinzip in der Gentechnik-Regulierung erhalten bleiben, das verlangt, Gefahren für Umwelt und Gesundheit der Menschen im Voraus zu vermeiden. Dafür wird das Risiko gentechnisch veränderter Pflanzen geprüft und bewertet, bevor sie auf dem Feld eingesetzt werden dürfen. Da es nahezu unmöglich ist, einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Pflanzen wieder aus der Umwelt zu entfernen, brauchen wir eine Sicherheitsprüfung. Die Risikobewertung betrachtet sowohl die beabsichtigten als auch die unbeabsichtigten Auswirkungen der gentechnischen Veränderung auf die Pflanze und die Umwelt.

Auch die neuen gentechnischen Methoden ermöglichen tiefgreifende Veränderungen am Erbmaterial von Pflanzen. Ich werde mich im nun folgenden europäischen Prozess dafür einsetzen, dass das Vorsorgeprinzip, die Wahlfreiheit und die Transparenz gewahrt bleiben."

05.07.2023 | Meldung Naturschutz | Berlin

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https://www.bmuv.de/ME10675

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