Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verlängerung der Laufzeit des niederländischen Atomkraftwerks Borssele

01.06.2023
Die Flagge der Niederlande
Die niederländische Regierung beabsichtigt, die Laufzeit des Atomkraftwerks (AKW) Borssele über das Jahr 2033 hinaus zu verlängern.

Die niederländische Regierung beabsichtigt, die Laufzeit des Atomkraftwerks (AKW) Borssele über das Jahr 2033 hinaus zu verlängern.

Derzeit ist das AKW Borssele das einzige in Betrieb befindliche AKW in den Niederlanden, es produziert etwa 3,8 Terawattstunden Strom pro Jahr. Dies entspricht etwa drei Prozent der gesamten niederländischen Stromerzeugung.

Dem UVP-Verfahren ist ein Scoping-Verfahren vorgeschaltet. In der Zusammenfassung des Scoping-Entwurfs ist die beabsichtigte Maßnahme und das Verfahren beschrieben.

Es besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 11. Juli 2023 zu dem Scoping-Entwurf und dem Beteiligungsplan per E-Mail an   eine Stellungnahme abzugeben.

Hinweis

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

01.06.2023 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME10638

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