Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verlängerung der Laufzeiten der belgischen Atomkraftwerke Doel 4 und Tihange 3

29.06.2023
Flagge von Belgien weht im Wind
Belgien plant, die Laufzeiten der AKWs Doel 4 und Tihange 3 um zehn Jahre bis 2035 zu verlängern. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive Konsultation läuft vom 20. März bis 20. Mai 2023.

Angesichts von befürchteten Energieengpässen plant Belgien, die Laufzeit der Atomkraftwerke (AKWs) Doel 4 und Tihange 3 um 10 Jahre bis mindestens 2035 zu verlängern. Beide Reaktoren wurden 1985 in Betrieb genommen und liefern jeweils circa 1000 MWe. Dieses Projekt soll laut belgischer Regierung eine wesentliche Rolle zur Sicherung der Stromversorgung des Landes spielen.

Im Rahmen der Vorbereitungen der Laufzeitverlängerung ist eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Eine öffentliche Konsultation fand vom 20. März bis 20. Juni 2023 statt.

Weitere Informationen hierzu – unter anderem der Umweltverträglichkeitsbericht und eine nichttechnische Zusammenfassung des Berichts –  sind in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache auf der belgischen Internetseite zu finden.

Behördenseitig beteiligen sich Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen. Hierbei hat Nordrhein-Westfalen, als gemäß § 58 Abs. 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuständige Behörde, die Federführung übernommen und informiert auf ihrer Internetseite zu dem Vorhaben.

Ebenso ist das Vorhaben im "UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder" eingestellt.

Hinweis

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

29.06.2023 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME10523

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