Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Sonstige Vorschriften

Downloads / Links

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift (Entwurf)

    Gesetze und Verordnungen

    Herunterladen PDF 980 KB, nicht barrierefrei

Am 20. Dezember 2019 ist eine überarbeitete Fassung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen – 10. BImSchV) in Kraft getreten. Die Neufassung der 10. BImSchV vom 20. Dezember 2019 erfordert auch eine Anpassung beziehungsweise Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) bezüglich Ablehnungsgrenzwerte, Prüfverfahren aufgrund neuer DIN-Normen sowie Prüfprotokolle und weitere rechtstechnische Anpassungen im Umgang mit der Beprobung der Brenn- und Kraftstoffe. Die AVV zur 10. BImSchV soll den zuständigen Landesbehörden Hilfestellung bei den Überprüfungen von Kraftstoffqualitäten und der Auszeichnungspflicht von Kraftstoffen leisten, um den bundeseinheitlichen Vollzug der Verordnung sicherzustellen.

Aktualisierungsdatum: 18.07.2022
https://www.bmuv.de/GE980

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.