Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen

Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung

Verordnungen | BrKrFrühErkV

Diese Verordnung dient der Umsetzung des Artikels 55 Absatz zwei Buchstabe f und h der Richtlinie 2013/59/ Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom.

Aktualisierungsdatum: 02.01.2019

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE817

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