Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle

abgeschlossene Vorhaben | Schwermetall-Protokoll

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Hinweis: Eine Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt. Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde unverändert als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Ziel der Änderungen des Schwermetall-Protokolls durch den Beschluss 2012/5 ist die weitere Verringerung und Überwachung anthropogener Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber in die Luft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Hierzu wurden insbesondere Regelungen zu Definitionen und Überwachungsund Berichterstattungspflichten aktualisiert, ein schnelles Änderungsverfahren technischer Anhänge ohne Ratifikationsbedarf und Übergangsregelungen für EECCA-Staaten eingerichtet sowie aktualisierte Emissionsgrenzwerte für Staub als Träger von Schwermetallemissionen aus dem geänderten Göteborg-Protokoll in den Text des geänderten Schwermetall-Protokolls übernommen. Das Gesetz dient der Ratifizierung dieser Änderungen des Protokolls.

Aktualisierungsdatum: 21.11.2016

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE601

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