Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes

abgeschlossene Vorhaben | BattG

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Durch das vorliegende Gesetz wird das BattG entsprechend der Änderungsrichtlinie und der im Pilotverfahren spezifizierten Vorgaben der Richtlinie 2013/56/EU angepasst. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung werden weitere klarstellende Änderungen vorgenommen. 

Aktualisierungsdatum: 27.02.2018
https://www.bmuv.de/GE582

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