Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetze | UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I Seite 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I Seite 3370) geändert worden ist.

Mit der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 hat die Bundesregierung die Orientierung im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) erleichtert. Die Neufassung enthält sämtliche Änderungen des UVPG seit 2005, einschließlich der Änderungen durch die am 1. März 2010 in Kraft getretenen Gesetze zur Neuordnung des Umweltrechts. Durch die Fortentwicklungen des Umweltrechts auf europäischer und nationaler Ebene wurde das UVPG seitdem mehrfach geändert.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland).

Aktualisierungsdatum: 08.09.2017

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE30

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