Wolf
FAQs
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Die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfsmonitoring ermittelt, das auf Länderebene nach mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Vorgaben durchgeführt wird. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den Expertinnen und Experten der Länder bewertet.
Stand:
Aktuelle Zahlen und Karten der DBBW zum Wolfsvorkommen in Deutschland
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Das Wolfsvorkommen in Deutschland konzentriert sich auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Auch in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden Wolfsterritorien nachgewiesen. In Baden-Württemberg gab es den ersten Nachweis einer Rudelbildung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in Schleswig-Holstein im Segeberger Forst. Im Saarland wurden erstmals Wölfe nördlich von Saarbrücken und im Bliesgau nachgewiesen. Die Wölfe in Deutschland gehören zur mitteleuropäischen Flachlandpopulation, die sich auch über die Mittelgebirge erstreckt.
Die Ausdehnung des Verbreitungsgebiets führt nicht zu höheren Wolfsdichten. Wo ein Rudel sesshaft ist, kommt kein zweites oder weiteres hinzu. Wolfsrudel besetzen Territorien, die sie gegen fremde Rudel verteidigen. Wölfe verbreiten sich dann durch Wanderung, wenn ein Rudel zu groß wird beziehungsweise zu viele erwachsene Tiere im Rudel sind. Insofern hat es die Bevölkerung in einem bestimmten Wolfsverbreitungsgebiet (Territorium) maximal mit einem Wolfsrudel zu tun.
Auch die Größe der jeweiligen Rudelterritorien hängt vor allem von der verfügbaren Nahrung ab und kann einer BfN-Pilotstudie zur Abwanderung und Ausbreitung von Wölfen in Deutschland zufolge zwischen 103 und 375 Quadratkilometern liegen. Je weniger Beutetiere auf einer Fläche leben, desto größer sind die Wolfsterritorien. Weil die Jungwölfe in der Regel mit Erreichen der Geschlechtsreife aus dem elterlichen Territorium abwandern, bleibt die Anzahl der Wölfe, die sich innerhalb eines bestimmten Gebietes etabliert haben, in der Folge dann meist relativ konstant.
Mit durch- oder zuwandernden Wölfen muss inzwischen überall in Deutschland gerechnet werden. Entsprechend haben bereits vierzehn Länder eigene Managementpläne, Leitlinien oder Handlungsleitfäden erstellt.
Stand:
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Das Zählen wild lebender Tiere ist generell sehr aufwändig. Das Wolfsmonitoring wird auf Länderebene nach zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vorgaben von den Ländern durchgeführt. Wölfe werden dabei nicht als Einzeltiere gezählt, sondern es wird die Zahl an Rudeln bestimmt. In einem Rudel leben die Elterntiere, die Jungen des Vorjahres sowie die Welpen des aktuellen Jahres. Das Wolfsmonitoring ist nicht auf die Erfassung von Welpen ausgerichtet. Die Sterblichkeit unter den Jungtieren ist jedoch relativ hoch, deswegen kann man sicher nur die Zahl an Rudeln, Paaren und territorialen Einzeltieren nachweisen. Die Erhebungen der Wolfsexperten der Länder beziehen sich jeweils auf das sogenannte "Wolfsjahr", das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den Experten der Länder gemeinsam bewertet.
Die Methoden des Wolfsmonitorings sind vor allem Fotofallen, Telemetrie, genetische Analysen sowie Heulanimation (kann Chorheulen auslösen). Nach den hierbei verwendeten "SCALP"-Kriterien ist ein eindeutiger Nachweis (C1) für die Feststellung eines Wolfsvorkommens nötig. Dazu gehören Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis (auch aus Kotproben), Foto, Telemetrieortung. Für die Erhebung der Rudelzahlen werden auch C2-Nachweise (eine erfahrene Person dokumentiert Spur, Losung oder Riss) als Nachweis gezählt, wenn sie drei Mal für eine Rasterzelle (10 x 10 Kilometer) erbracht wurden.
Stand:
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Um Bewegungsräume und Verhalten verfolgen zu können, kann es sinnvoll sein, einzelnen Wölfen einen Sender anzulegen. Dazu müssen die Tiere gefangen werden. Das ist sehr arbeitsintensiv und mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.
Stand:
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In Bezug auf die Wolfsgenetik untersucht das Senckenberg-Institut in seiner Außenstelle Gelnhausen als zentrales Labor und "Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf" die bundesweit erhobenen Wolfsproben. Darauf haben sich der Bund und die Länder verständigt. Das Institut ist zugleich Partnerorganisation der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW).
Die Basis für das bundesweite genetische Wolfsmonitoring des Senckenberg-Instituts bilden Untersuchungen auf Basis der Kern-DNA, die einen individuellen genetischen Fingerabdruck ergeben und Rückschlüsse auf Individuenzahlen, Verwandtschaften und das Vorkommen von Hybriden der ersten Hybridgeneration (F1) erlauben. Ferner wird bei allen eingeschickten Proben zusätzlich auch
Mitochondrien-DNA untersucht, was auch bei Proben mit sehr geringem DNA-Gehalt eine Bestimmung der Art ermöglicht und Hinweise auf die Populationszuordnung, nicht jedoch auf den Hybridisierungsgrad gibt. Mit einer weiteren Methode, basierend auf Punktmutationen im Genom, lassen sich Hybride mindestens bis in die dritte Hybridgeneration sicher nachweisen. Die von einzelner Seite verbreitete Darstellung, das Senckenberg-Institut arbeite bei der Feststellung der Hybridisierung allein mit der Analysemethode der Mitochondrien-DNA, ist unzutreffend.
Das Senckenberg-Institut in Gelnhausen ist Teil der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN), einer der wichtigsten Forschungseinrichtungen Deutschlands rund um die biologische Vielfalt. Die SGN ist ihrerseits Teil der Leibniz-Gemeinschaft, die 93 selbstständige Forschungseinrichtungen verbindet. Senckenberg kooperiert im Bereich der Wolfsgenetik mit zahlreichen wissenschaftlichen Institutionen aus unterschiedlichen Ländern
Stand:
Nationales Referenzzentrum für genetische Analysen bei Wolf und Luchs des Senckenberg Instituts
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Der Wolf ist eigenständig nach Deutschland zurückgekehrt. Es gibt keinerlei glaubhafte Hinweise dafür, dass Wölfe nach Deutschland verbracht oder innerhalb Deutschlands umgesiedelt oder ausgewildert worden sind. Im Rahmen der genetischen Untersuchungen des Senckenberg Institutes für Wildtiergenetik Gelnhausen wurden bisher ebenfalls keine diesbezüglichen Hinweise gefunden.
Stand:
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In der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, werden in den verschiedenen Anhängen diejenigen Tiere, Pflanzen und Lebensräume aufgeführt, die aus Sicht der EU von gemeinschaftlichem Interesse sind und daher von allen Mitgliedstaaten besonders gut geschützt werden sollen, darunter auch der Wolf. Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung oder Wiederherstellung des "günstigen Erhaltungszustandes" der in den Anhängen gelisteten Tiere, Pflanzen und Lebensräume.
Die räumliche Bezugsgröße für die Feststellung der Erhaltungssituation folgt den politisch-geographischen Mustern (Landesgrenzen) und zusätzlich den einzelnen biogeographischen Regionen in Deutschland. Dies sind die atlantische, die kontinentale und die alpine Region.
Auf den Wolf übertragen, lässt sich der günstige Erhaltungszustand wie folgt formulieren: Wölfe leben jetzt und auch in Zukunft überall dort, wo sie von Natur aus leben können; der Lebensraum und das Nahrungsangebot jetzt und auch zukünftig wird ausreichen, um das Überleben der Wölfe langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem ausreichend groß, dass die Wölfe auch in Zukunft nicht wieder aussterben können, zum Beispiel durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei. Für die Bewertung und Einstufung des Erhaltungszustandes sind demnach mehrere Merkmale von Bedeutung: das natürliche Verbreitungsgebiet, der Bestand ("Population"), der Lebensraum und die Zukunftsaussichten. Bei der Ermittlung des Gesamturteils ist wesentlich, welches dieser vier Einzelmerkmale am schlechtesten ausgeprägt ist.
Wenn eine Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, muss dieser Erhaltungszustand beibehalten werden. Diese eindeutige Verpflichtung folgt aus der FFH-Richtlinie und gilt für alle zu schützenden Arten, unabhängig davon, ob sie in Anhang IV oder auch in Anhang V aufgeführt sind. Die Bewertung des Erhaltungszustandes nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren.
Die bisher erfolgten Berichte Deutschlands finden sich auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz.
Stand:
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Das Bild vom Wolf, der unberührte Wildnis und weiträumige menschenleere Gebiete braucht, entspricht nicht der Realität in Deutschland. Wölfe in der Kulturlandschaft sind nicht gefährlicher als ihre Artgenossen, die in menschenleeren Gebieten leben oder die bejagt werden. Wolfsgebiete, die ähnlich dicht mit Menschen besiedelt sind, wie die Wolfsgebiete in Deutschland, und in denen keine (legale) Jagd auf Wölfe stattfindet, gibt es zum Beispiel in Italien und Polen. Auch in diesen Gebieten gibt es keine Hinweise darauf, dass Wölfe ihre Vorsicht dem Menschen gegenüber verlieren. Gleiches gilt für Wölfe, die in Nationalparks mit hohem Besucheraufkommen aufwachsen und die keine negative Erfahrung mit Menschen gemacht haben.
Es gehört daher zum normalen Verhalten der Wölfe, dass sie gelegentlich auch tagsüber in Sichtweite von bewohnten Gebäuden entlanglaufen, nachts dann und wann Dörfer durchqueren oder am Dorfrand nach Nahrung suchen. Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Verhalten in der Regel keine Gefährdung des Menschen darstellt. Schäden können mittels Vorsorgemaßnahmen erfolgreich begrenzt werden. Dennoch gilt: Sicherheit zuerst! Zur Bewertung des Annährungsverhaltens von Wölfen an Menschen und den sich aus diesem Verhalten möglicherweise ergebenden Gefahren hat die DBBW Bewertungskriterien erarbeitet.
Umfassende Informationen zum Gefahrenpotenzial von Wölfen liefert die 2002 vom Norwegischen Institut für Naturforschung (NINA) veröffentlichte Studie "The fear of wolves: A review of wolf attacks on humans". Darin wurden Berichte über Wolfsangriffe auf Menschen und ihre Ursachen in Skandinavien, Mitteleuropa, Asien und Nordamerika zusammengetragen und ausgewertet. Demnach sind Übergriffe von Wölfen auf Menschen sehr selten. In der Vergangenheit gab es nur wenige Fälle, in denen gesunde Wölfe einen Menschen angegriffen oder gar getötet haben. Wolfsangriffe auf Menschen lassen sich vor allem auf drei Ursachen zurückführen: Tollwut, Provokation und Futterkonditionierung.
Tollwut, eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die in früheren Zeiten als Hauptursache für Wolfsangriffe galt, ist in Deutschland seit 2008 ausgerottet und gilt auch in den angrenzenden Ländern durch die Immunisierung des Fuchses als weitestgehend bekämpft. Auch die Provokation eines Wolfes ist unter den heutigen Gegebenheiten eine eher unwahrscheinliche Gefahrenursache, da sie laut der Studie vor allem Tierhalter betraf, die – beim Versuch ihre Nutztiere vor einem Angriff zu schützen – Wölfe mit Knüppeln oder Heugabeln in die Enge trieben beziehungsweise Jäger, die Welpen aus dem Bau holten.
Die in unserer gegenwärtigen Kulturlandschaft am ehesten mögliche Ursache für gefährliches Verhalten von Wölfen gegenüber Menschen ist eine starke Gewöhnung an die Nähe von Menschen (Habituation) verbunden mit positiven Reizen wie zum Beispiel Füttern (Futterkonditionierung). Futterkonditionierte Wölfe unterscheiden sich dahingehend von anderen Wölfen, dass sie sich aufgrund von positiven Reizen für Menschen interessieren und aktiv deren Nähe suchen. Bleiben die erwarteten positiven Reize (zum Beispiel Futter) aus, kann das dazu führen, dass die betroffenen Wölfe aufdringliches, dreistes und schlimmstenfalls aggressives Verhalten entwickeln.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Alle Wildtiere, also auch Wölfe, die in Kulturlandschaften leben, müssen sich zu einem gewissen Maße an die menschliche Anwesenheit gewöhnen (Habituation). Sie lernen Menschen und menschliche Aktivitäten in gewissem Umfang zu tolerieren. Eine solche Gewöhnung führt nicht per se zu problematischem Verhalten. Wenn Wölfe die Erfahrung gemacht haben, dass die Wahrnehmung menschlicher Präsenz ohne negative Konsequenzen verläuft, reagieren sie bei Begegnungen mit Menschen und Fahrzeugen in der Regel zwar vorsichtig, aber nicht extrem scheu und traben meist ohne übermäßige Hast davon. Wölfe, die weder positive noch negative Erfahrungen mit Menschen gemacht haben, bleiben diesen gegenüber argwöhnisch und nähern sich nicht aktiv an. Jungwölfe können durch ihre Neugierde und Naivität bisweilen eine geringere Fluchtdistanz zu Menschen aufweisen, als erwachsene Wölfe.
Stand:
NINA-Studie "The fear of wolves: A review of wolf attacks on humans" (englisch)
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Teilweise wurde in letzter Zeit vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Vermutung gestreut, der Wolf könne die ASP einschleppen. Dies ist laut dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) jedoch nicht der Fall. Der Wolf überträgt die ASP nicht und kann sie auch selbst nicht bekommen.
Übertragbare Krankheiten durch den Wolf sind Tollwut (gilt seit 2008 in Deutschland als ausgerottet), Fuchsbandwurm, Räude, Staupe, Parvovirose und die Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut).
Stand:
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Wölfe sind die Vorfahren unserer Hunde und können noch immer mit ihnen kommunizieren. Gerade die Tatsache, dass Wölfe Hunde unter Umständen als Artgenossen ansehen, kann jedoch problematisch sein. Hunde verhalten sich in der Regel nicht wie Wölfe, was zu "Missverständnissen" führen kann. Generell sollten Hunde im Wolfsgebiet angeleint beziehungsweise nahe bei ihrem Besitzer geführt werden. Es kann durchaus vorkommen, dass Wölfe sich für diese Artgenossen interessieren, die aus Wolfssicht "dreist" in ihrem Territorium markieren. Die Nähe seines Besitzers ist der beste Schutz für den Hund. Eine Gefahr für den Hundeführer besteht selbst in diesen Situationen nicht. Die Wölfe interessieren sich für ihre domestizierten Verwandten, nicht für die Menschen. Kommt es zu einem Zusammentreffen von Wolf und Hund, sollte man seinen Hund zu sich rufen, anleinen und sich ruhig zurückziehen. Falls der Wolf weiter Interesse an dem Hund zeigt, sollte man sich durch Rufen deutlich bemerkbar machen und den Wolf gegebenenfalls durch das Werfen von Gegenständen vertreiben.
Zur möglichen Paarung von Wölfen und Hunden finden Sie weiter unten einen eigenen Eintrag.
Stand:
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Wölfe sind Fleischfresser und das Töten von Wild- und Nutztieren ist keine Form der Aggression, sondern Nahrungserwerb. Trotzdem sind Wölfe Prädatoren.
Der Wolf ernährt sich zu über 90 Prozent von Reh-, Rot- und Schwarzwild, deren ohnehin sehr hohen Bestände zum Teil in Deutschland weiter zunehmen. Andere Wildtierarten zählen nur in Ausnahmefällen zum Beutespektrum des Wolfes und sind daher nicht gefährdet.
Wölfe unterscheiden auf der Suche nach Nahrung nicht zwischen wilden "erlaubten" Beutetieren und "nicht erlaubten" Nutztieren. Sie töten Tiere, die sie leicht überwältigen können. Kleine Nutztiere wie Schafe und Ziegen sind – verglichen mit wilden Huftieren – eine sehr einfache Beute, sofern sie nicht durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind. Bei vielen Nutztierrassen ist das Fluchtverhalten darüber hinaus durch die Domestikation abgemildert. Deshalb kommt es bei Übergriffen auf Schaf- und Ziegenherden häufig zu Mehrfachtötungen. Wenn Wölfe große Nutztiere töten, handelt es sich meist um Jungtiere oder um einzeln gehaltene Rinder oder Pferde.
Das Ausmaß der Schäden an Nutztieren ist dabei weder von der Größe des Wolfsbestandes noch von der Anzahl der Nutztiere in einem Gebiet abhängig. Entscheidend ist, wie gut oder schlecht vor allem kleine Nutztiere geschützt sind. Auch eine Zunahme der Schäden pro Wolfsrudel kann nicht festgestellt werden. Die Schäden treten vor allem dort vermehrt auf, wo sich ein Wolfsrudel neu niederlässt und die Nutztierhalter sich noch nicht auf die Anwesenheit von Wölfen eingestellt haben. In Gebieten mit längerer Wolfsanwesenheit gehen die Schäden häufig zurück.
Stand:
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Die "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf" (DBBW) hat Kriterien für die Beurteilung von kritischem Wolfsverhalten gegenüber Menschen aufgearbeitet und mit Bund und Ländern abgestimmt. Hierin werden Einschätzungen zum Wolfsverhalten im Hinblick auf die Sicherheit des Menschen gegeben. Die Handreichung enthält auch Empfehlungen für den Umgang mit solchen Wölfen, die ein auffälliges Verhalten zeigen. Unter auffälligem Verhalten wird in diesem Konzept die ganze Bandbreite von ungewöhnlichem, unerwünschtem bis zu problematischem Verhalten von Wölfen in Bezug auf Menschen verstanden.
Nicht zu den "auffälligen Wölfen" gehören Tiere, die Nutztiere reißen. Wölfe sind Fleischfresser und das Töten von Wild- und Nutztieren ist keine Form der Aggression, sondern Nahrungserwerb. Mit der Zunahme der Wölfe gibt es natürlich hier eine deutliche Zunahme der Probleme. Die Übergriffe finden jedoch vor allem dort statt, wo kein oder ungenügender Herdenschutz installiert wurde.
Stand:
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Bei konsequenter Anwendung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen durch die Nutztierhalter lassen sich die Schäden stark reduzieren oder meistens sogar völlig ausschließen.
So gibt es eine Vielzahl an Rudeln, die in den vergangenen Jahren keine Nutztierübergriffe verursacht hatten. Für Schafe und Ziegen werden beispielsweise elektrische Zäune (höher als 120 cm, elektrische Spannung größer als 4000 Volt) mit fünf Litzen/Drähten, die unterste Litze bei 20 cm empfohlen, wenn möglich in Kombination mit Herdenschutzhunden empfohlen. Hierzu hat das Bundesamt für Naturschutz eine Zusammenfassung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen erstellt. Herdenschutzhunde können vor allem bei Schafen und Ziegen eingesetzt werden.
Die jeweiligen Landesschafzuchtverbände geben Informationen zu Herdenschutzhunde. Die Hunde stammen in der Regel aus Zucht- und Arbeitslinien aus der Schweiz, Frankreich und mittlerweile auch aus Deutschland. Es handelt sich vornehmlich um Pyrenäenberghunde oder italienische Maremmanos, die bereits ausgebildet sind. Herdenschutzhunde sind an die von ihnen zu bewachenden Schafherden gewöhnt und leben mit ihnen in der Herde, sozusagen als Schafe.
Es wird empfohlen, mindestens zwei Hunde pro Herde zu halten. Je nach Größe der Herde sowie Weidefläche sind zusätzliche Hunde notwendig. Wie viele Hunde finanziert werden, hängt von den jeweiligen Richtlinien der Länder ab.
Die Beihilfegrenzen für investive Kosten (zum Beispiel Herdenschutzhunde) und indirekte Schadenskosten können zukünftig auf 100 Prozent angehoben werden. Den Schafhaltern wird empfohlen, bei den Länderbehörden nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden.
Stand:
Weidetierhaltung und Wolf – Herausforderungen und Empfehlungen
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Die Bundesländer mit Wolfsvorkommen haben Managementpläne erlassen, die eine Kompensation von durch Wölfe gerissenen Nutztieren ganz überwiegend auf freiwilliger Basis vorsieht. Aufgrund des nationalen sowie internationalen Austauschs bezüglich der Neu- und Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen fließen neue Erkenntnisse, sofern diese auf Deutschland übertragbar sind, in die Empfehlungen mit ein. Die DBBW hat Standards für empfohlene Schutzmaßnahmen vor Wolfsübergriffen bei Schafen, Ziegen, Rindern oder Pferden ausgearbeitet. Die Länder haben Schadensansprüche an vorher erfolgte Präventionsmaßnahmen gekoppelt, um so eine Konditionierung von Wölfen auf das Reißen von ungeschützten Nutztieren zu verhindern.
Die Investitionen in den Herdenschutz sind wichtig, da andernfalls weitaus mehr Wolfsübergriffe auf Nutztiere zu besorgen wären, wie sie teilweise in anderen Staaten zu verzeichnen sind.
Stand:
Informationen der DBBW: "Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen"
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In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich. Daher obliegt es den einzelnen Bundesländern bzw. den in den Bundesländern zuständigen Behörden, letale Entnahmen vorzunehmen. Ob diese dann auf lokaler Ebene mit der Jägerschaft oder geschulten Experten zusammenarbeiten, liegt im Ermessensspielraum der Behörden.
Wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen Nutztiere reißt, kann er schon jetzt nach geltender Rechtslage abgeschossen werden. Der von der Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossene "Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen" soll die rechtssichere Anwendung der Paragrafen 45, 45a BNatSchG durch die Länder unterstützen. Der Leitfaden behandelt insbesondere die Verfahrensschritte zur rechtssicheren Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen und stellt die notwendigen Schritte zur Durchführung einer Entnahme von Wolfsindividuen dar. Der Fokus liegt dabei auf der Entnahme von Wölfen aufgrund von Nutztierrissen.
Der Praxisleitfaden umfasst seit 2024 auch ein Verfahren für "Schnellabschüsse", nach dem in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können. Demnach sind in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung möglich. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung kann entfallen. Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis aller Indizien und Fachkenntnisse über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse.
Stand:
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Der Wolf ist zum jetzigen Zeitpunkt eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Damit setzt Deutschland Verpflichtungen aus der europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) um. Eine Regulierung durch Jagd oder Abschuss der Wolfsbestände ist vor dem Hintergrund des strengen Schutzstatus des Wolfes und des Gefährdungsstatus der deutschen Population zum aktuell nicht möglich.
Derzeit wird auf europäischer Ebene ein Vorschlag der EU-Kommission beraten, den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-RL zu reduzieren. Die Anpassung im europäischen Recht ist die Folge aus der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention (auch "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume") und Voraussetzung für mögliche nationale Rechtsanpassungen.
Der nun vorliegende Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs muss von EU-Parlament und Rat angenommen werden. Im Anschluss kann in Deutschland das nationale Recht geändert werden, damit der reduzierte Schutzstatus des Wolfs auch hier wirksam wird.
Auch künftig bleibt der Wolf eine geschützte Tierart, die wertvoll für unsere Ökosysteme ist. Der Wolf wird auch durch eine Absenkung des Schutzstatus nicht pauschal zum Abschuss freigegeben. Künftig könnten problematische Wölfe aber einfacher abgeschossen werden, da sich künftige Maßnahmen dann nicht mehr am strengen Maßstab des Artikels 12 FFH-RL messen lassen, sondern den etwas weniger strengen Voraussetzungen von Artikel 14 FFH-RL beziehungsweise der Rechtsprechung des EuGH hierzu genügen müssen.
Bis zur Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission in europäisches und dann anschließend nationales Recht können die Schnellabschlussregelung und die anderen Entnahmemöglichkeiten, die auch nach geltendem Recht möglich sind, weiter angewandt werden.
Stand:
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Tot aufgefundene Wölfe werden in Deutschland hinsichtlich ihrer Todesursache beziehungsweise möglicher Vorerkrankungen untersucht, außerdem wird ihr Geschlecht und ihr Alter ermittelt. Die Informationen zu den Totfunden werden fortlaufend auf Basis der Informationen aus den Ländern aktualisiert und veröffentlicht:
Stand:
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Für die immer wieder zu lesende und zu hörende Behauptung, dass Wölfe in Deutschland ihre Scheu verlieren und immer näher an den Menschen herankommen würden, gibt es in der wissenschaftlichen Literatur keinen Beleg. Dreiste Individuen können in jeder Population auftreten (Fritts et al. 2003, McNay 2002). Die wenigen aus Europa bekannten Fälle nach 1950, in denen nicht tollwütige wilde Wölfe Menschen getötet haben, geschahen übrigens ausschließlich in bejagten Populationen.
Für Wölfe in vergleichsweise dicht besiedelten Kulturlandschaften wie in Deutschland ist ein Mindestmaß an Habituierung darüber hinaus für die Tiere überlebenswichtig. Eine gewisse Gewöhnung beziehungsweise Anpassung an den Menschen führt jedoch nicht per se zu problematischem Verhalten. Um eine Gewöhnung von Wölfen an Menschen zu verhindern, sieht das BNatSchG ein striktes Fütterungsverbot vor.
Stand:
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In Deutschland wird seit einiger Zeit ein intensives, auch genetisches Monitoring der Wolfspopulation durchgeführt. Seit einem Hybridisierungsfall im Jahr 2003 – die Tiere sind seinerzeit allesamt der Natur entnommen worden – konnten in dem umfangreichen genetischen Probenmaterial, das von den Ländern erhoben wird, bisher nur in Einzelfällen Wolfshybriden nachgewiesen werden. So wurden in Thüringen im Jahr 2018 drei Wolfshybride getötet. Das Thema Hybridisierung besitzt in Deutschland dennoch bisher nur eine kleine Relevanz.
Weil Wolf-Hund-Hybriden (kurz Hybriden) weniger gut an ein Leben in freier Natur angepasst sind als Wölfe und auch die wolfstypische Vorsicht bei ihnen unter Umständen geringer ausgeprägt sein kann, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie häufiger in Konflikt mit dem Menschen geraten, höher als bei Wölfen. So ist es denkbar, dass Hybriden vermehrt Übergriffe auf Nutztiere verüben oder, dass sie häufiger in Siedlungsnähe gesehen werden als Wölfe. Dies muss nicht so sein, ist aber möglich und ruft bei vielen Menschen Ängste hervor. Hinweise darauf, dass wildlebende Hybriden für den Menschen gefährlicher sind als Wölfe, gibt es jedoch nicht.
Hybriden in den ersten vier Generationen unterliegen dem gleichen Schutzstatus wie Wölfe. Dies ergibt sich aus Verordnung (EG) Nummer 338/97 der Kommission des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Der Wolf ist im Anhang A der oben genannten Verordnung aufgeführt und damit gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 13 a) BNatSchG eine streng geschützte Art. Daraus ergibt sich, dass auch Hybriden dem Artenschutz unterliegen. Hybriden dürfen demnach im Rahmen der Jagdausübung nicht wie verwilderte Hunde geschossen werden. Dies ist aus Artenschutzsicht ausdrücklich zu begrüßen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass Wölfe als vermeintliche Hybriden geschossen werden.
Auch aus Sicht des internationalen Artenschutzes sind Hybridisierungen zwischen Wildtierarten und ihren domestizierten Formen, in diesem Fall Wölfen und Haushunden, eindeutig unerwünscht und sollen unter allen Umständen vermieden werden. Wenn es bereits zu Hybridisierungen gekommen ist, gilt es daher, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung von Haushundgenen in der Wolfspopulation zu verhindern. Vorhandene Hybriden sollten so schnell wie möglich aus der Natur entnommen werden. Zur eindeutigen Regelung der Hybridproblematik wurde im Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf 45a Absatz 3 eine entsprechende Regelung vorgesehen, die die Entnahme der Hybridexemplare durch die zuständige Naturschutzbehörde vorschreibt.
Stand:
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Obwohl der Schutz des Wolfs durch europäische und bundesweite rechtliche Regelungen garantiert wird, sind die Bundesländer zuständig für das Management des Wolfs (wie auch sonst für den Vollzug des Naturschutzrechts). Der Bund, unter Federführung des Bundesumweltministeriums, unterstützt die Länder bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Managementpläne mit wissenschaftlicher Expertise und der "Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf" (DBBW).
Stand:
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
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Dokumentierte Angriffe durch gesunde Wölfe auf Menschen sind weltweit sehr selten. In Deutschland ist seit der Rückkehr des Wolfs kein Angriff eines Wolfs auf einen Menschen dokumentiert. Allerdings haben die Menschen in Deutschland das Zusammenleben mit diesen Tieren weitgehend verlernt und fühlen sich durch deren Nähe teilweise verunsichert oder bedroht.
Wölfe, die in Kulturlandschaften aufwachsen, meiden zwar den Menschen, aber nicht menschliche Strukturen. So zeigen sie auch Autos und Maschinen gegenüber kaum Furcht. Derselbe Wolf, der beim Anblick eines Menschen zu Fuß auf 100 Meter flüchtet, kann ein vorbeifahrendes Auto auf 30 Meter tolerieren. Auch auf Menschen auf Hochsitzen reagieren Wölfe oft deutlich weniger scheu als auf Fußgänger. In den Fällen, in denen Beobachter angaben, einem Wolf auf eine Distanz von 100 Meter oder weniger begegnet zu sein, zog sich dieser in der Regel zurück, wenn er den Menschen bemerkte. Dabei traten Wölfe häufig einen ruhigen "geordneten Rückzug" an und flüchteten nicht panisch. In einzelnen Fällen reagierten Wölfe auch bei Nahbegegnungen sehr entspannt. Bei Anwesenheit eines Hundes können Wölfe, statt sich zurück zu ziehen, stehen bleiben und beobachten beziehungsweise sich dem Menschen sogar nähern.
Auch das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wolf an einem frisch gerissenen Tier stellt keine Gefahrensituation dar. In der Regel verteidigen Wölfe ihren Riss nicht (McNay 2002). In der Lausitz wurden mehrfach Wölfe durch Händeklatschen oder schreiend Hinterherlaufen von einem getöteten Schaf vertrieben. In einem anderen Fall flüchteten Wölfe von einer frisch getöteten Hirschkuh am Straßenrand vor der Postbotin, die sich auf dem Fahrrad näherte. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Wolf, nachdem er dem Menschen erst einmal ausgewichen ist, anschließend versucht, sich dem Riss erneut zu nähern und weiter zu fressen.
Stand:
Wölfe in Deutschland: Wenn Sie einem Wolf begegnen (PDF extern, 1 MB)
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Wenn Sie im Wolfsgebiet zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, ist eine Begegnung mit Wölfen zwar selten, aber nicht auszuschließen. Begegnungen auf unter 100 Meter finden in der Regel dann statt, wenn die Wölfe den Menschen zum Beispiel wegen entsprechender Windverhältnisse noch nicht bemerkt haben. Wenn sie den Menschen wahrnehmen, fliehen die Wölfe meist nicht panisch, sondern orientieren sich zunächst einen Augenblick lang und ziehen sich dann zurück. Unter allen dokumentierten Wolfssichtungen in der Lausitz waren nur einige wenige, in denen sich Wölfe Menschen genähert haben, obwohl sie ihre Anwesenheit schon bemerkt hatten. Meistens handelte es sich in diesen Fällen um unerfahrene, neugierige Jungwölfe oder es überwog vor dem Fluchtimpuls vor dem Menschen das Interesse der Wölfe für Hunde oder Schafe in der Nähe der jeweiligen Person.
Grundsätzlich gilt, dass man sich bei einer Begegnung ruhig verhalten und Abstand halten sollte. Wenn der Wolf sich nicht zurückzieht und Ihnen die Situation nicht geheuer ist, sprechen Sie laut oder klatschen Sie in die Hände, um sich bemerkbar zu machen. Rennen Sie nicht davon, dies könnte ein Verfolgungsverhalten des Tieres auslösen. Sollte der Wolf sich Ihnen wider Erwarten nähern, bleiben Sie stehen und machen Sie sich groß, versuchen Sie ihn einzuschüchtern. In einem solchen Fall sollten Sie eher einen Schritt auf das Tier zugehen, als zurückweichen.
Wölfe sind, wie auch Wildschweine, große wehrhafte Wildtiere. Begegnen Sie Ihnen mit Respekt. Versuchen Sie nicht, sich einem Wolf anzunähern und schon gar nicht, ihn anzulocken. Lassen Sie ihm Raum für den Rückzug. Füttern Sie Wölfe unter keinen Umständen und lassen Sie keine Essensreste liegen. Die instinktive Vorsicht, die Wölfe Menschen gegenüber zeigen, kann verloren gehen, wenn die Tiere positive Reize vom Menschen erfahren. Daraus kann ein problematisches oder sogar aggressives Verhalten des Wolfes entstehen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, Begegnungen mit Wölfen dem Wolfsmanagement des jeweiligen Bundeslandes zu melden. Auffälliges Verhalten kann so frühzeitig erkannt und wenn notwendig, entsprechend gegengesteuert werden.
Stand: