Die Zusage der betroffenen Gebietskörperschaft(en) muss schriftlich vorgelegt und als PDF-Dokument hochgeladen sowie verbindlich unterschrieben werden. Die Zusage bezieht sich in der ersten Wettbewerbsstufe auf die Mitwirkung und aktive Begleitung an der geplanten Entwicklung des Zielbilds 2035 für eine nachhaltige Mobilität gemäß der Projektskizze. Eine finanzielle Verpflichtung oder personelle Beteiligung ist damit nicht zwingend verbunden.
Laut der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben-Kostenbasis (AZA/AZK) muss der Sitz des Zuwendungsempfängers in Deutschland sein, aufgrund der EU-Richtlinien werden aber auch EU-Unternehmen/-einrichtungen zugelassen. Dies ist im Zweifel für jeden Einzelfall zu prüfen. Die Durchführung des Projektes muss im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wenn darüber hinaus europäische Gebietskörperschaften als assoziierte Partner am Vorhaben beteiligt werden sollen, ist dies zulässig.
Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen mehrere Projektskizzen einzureichen. Die Zusage der betroffenen Gebietskörperschaft(en) muss schriftlich vorgelegt und als PDF-Dokument hochgeladen sowie verbindlich unterschrieben werden. Die Zusage bezieht sich in der ersten Wettbewerbsstufe auf die Mitwirkung und aktive Begleitung an der geplanten Entwicklung des Zielbilds 2035 für eine nachhaltige Mobilität gemäß der Projektskizze. Insofern kann eine Gebietskörperschaft in unterschiedlichen Projekten auftauchen, wenn sie ihre Mitwirkung zusagt.
In der ersten Förderphase (Erarbeitung Zielbild) ist nur ein Fördernehmer vorgesehen. Begrüßenswert ist es, wenn Kooperationspartner für das Projekt bereits in dieser Phase gewonnen werden können. In der zweiten Förderphase (Umsetzung der Maßnahmen) sind auch Verbundprojekte zulässig, siehe Nummer 7 der Teilnahme-Unterlagen. Dazu müssen die Verbundpartner die Zusammenarbeit unter Abschluss einer Kooperationsvereinbarung festschreiben.
Im Rahmen des Wettbewerbs wird eine Vision für das Jahr 2035 gesucht. In Förderphase I wird die Erstellung eines Zielbildes nachhaltiger Mobilität für das Jahr 2035 gefördert. Die konkreten Einzelmaßnahmen für Förderphase II müssen aus dem erstellten Zielbild entwickelt werden. Voraussetzungen aus zuwendungsrechtlichen Gründen sind, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (siehe Nummer 7 der Teilnahme-Unterlagen) und dass das Vorhaben ohne eine Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden kann. Eine reine Fortführung eines bestehenden Projektes bzw. Umsetzung ist daher nicht möglich; eine Weiterentwicklung (inhaltlich, räumlich) oder ein volllkommen neuer Inhalt in einem existierenden Projekt gegebenenfalls dagegen schon.
Dies ist nicht möglich, da die beiden Wettbewerbsstufen aufeinander aufbauen: Für die Zielbilder aus der ersten Förderphase sollen in der zweiten Förderphase entsprechende Umsetzungskonzepte angefertigt werden.
Ja, das ist möglich. Eine Doppelförderung ist später jedoch auszuschließen.
https://www.bmuv.de/FQ165
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