Wann darf ein Wolf erschossen werden, wer entscheidet das und gibt es Alternativen?

FAQ

In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich. Daher obliegt es den einzelnen Bundesländern bzw. den in den Bundesländern für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, letale Entnahmen vorzunehmen. Ob diese dann auf lokaler Ebene mit der Jägerschaft oder geschulten Experten zusammenarbeiten, liegt im Ermessensspielraum der Behörden.

Nach derzeitigem Rechtsstand können Wölfe, die sich Menschen auffällig gegenüber verhalten, letal entnommen werden. Dies gilt auch für Wölfe, die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben und die Gefahr besteht, dass sie hohe wirtschaftliche Schäden anrichten (siehe unter anderem Managementplan Wolf Sachsen). Eine Regulierung der Wolfsbestände ist vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des Gefährdungsstatus der deutschen Population nicht möglich. Eine Regulierung ist auch nicht erforderlich. Die Entnahme einzelner Wölfe, die zum Beispiel fortwährend hinreichend geschützte Nutztiere erbeuten, oder die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten, ist auch in dem jetzigen Status des Wolfs nach geltender Rechtslage möglich. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Wolfsrisse an geschützten und ungeschützten Nutztieren ist zur Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von ernsten landwirtschaftlichen und sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden ein Gesetz zur Änderung des BNatSchG am 13. März 2020 in Kraft getreten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

https://www.bmuv.de/FA912

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