Ab wann ist ein Bestand ungefährdet und der günstige Erhaltungszustand erreicht?

FAQ

Vor 25 Jahren, im Jahr 1992, haben sich die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf verständigt, die Natur mit ihrer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Hierfür unterzeichneten die Politiker ein Regelwerk, in dem aufgelistet ist, welche Tiere, Pflanzen und Lebensräume in besonderem Maße geschützt werden sollen, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie genannt. In dieser Richtlinie werden in den verschiedenen Anhängen diejenigen Tiere, Pflanzen und Lebensräume aufgeführt, die aus Sicht der EU von gemeinschaftlichem Interesse sind und daher von allen Mitgliedstaaten besonders gut geschützt werden sollen. Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung oder Wiederherstellung des "günstigen Erhaltungszustandes" der in den Anhängen gelisteten Tiere, Pflanzen und Lebensräume. Der Wolf gehört zu den in den Anhängen verzeichneten streng zu schützenden Tierarten.

Die räumliche Bezugsgröße für die Feststellung der Erhaltungssituation folgt den politisch-geographischen Mustern (Landesgrenzen) und zusätzlich den einzelnen biogeographischen Regionen in Deutschland. Dies sind die atlantische, die kontinentale und die alpine Region.

Auf den Wolf übertragen, lässt sich der günstige Erhaltungszustand wie folgt formulieren: Wölfe leben jetzt und auch in Zukunft überall dort, wo sie von Natur aus leben können; der Lebensraum und das Nahrungsangebot jetzt und auch zukünftig wird ausreichen, um das Überleben der Wölfe langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem ausreichend groß, dass die Wölfe auch in Zukunft nicht wieder aussterben können, zum Beispiel durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei. Für die Bewertung und Einstufung des Erhaltungszustandes sind demnach mehrere Merkmale von Bedeutung: das natürliche Verbreitungsgebiet, der Bestand ("Population"), der Lebensraum und die Zukunftsaussichten. Bei der Ermittlung des Gesamturteils ist wesentlich, welches dieser vier Einzelmerkmale am schlechtesten ausgeprägt ist.

Trotz der Vermehrung der Wölfe in Deutschland wurde bislang aufgrund der noch zu geringen Anzahl und Verbreitung der Wölfe deren Erhaltungszustand mit "ungünstig-schlecht" bewertet. Erst wenn es Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten aber besiedelungsfähigen Gebieten gibt und die Anzahl so groß ist, dass der Wolf auch langfristig in Deutschland ohne Inzuchterscheinungen überleben kann, kann sein Erhaltungszustand mit "günstig" bewertet werden. Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren. Der Bericht Deutschlands für den Zeitraum 2013 – 2018 findet sich auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz

Wenn eine Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, muss dieser Erhaltungszustand beibehalten werden. Diese eindeutige Verpflichtung folgt aus der FFH-Richtlinie und gilt für alle zu schützenden Arten, unabhängig davon, ob sie in Anhang IV oder auch in Anhang V aufgeführt sind.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

https://www.bmuv.de/FA900

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