Welche Grenzwerte gelten für Stickstoffdioxid in der Innenraumluft?
FAQFür Stickstoffdioxid (NO2) in der Innenraumluft gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte. Für die Beurteilung der Innenraumluftqualität von privaten und öffentlichen Gebäuden sowie Büroarbeitsplätzen werden rechtlich nicht verbindliche Richtwerte herangezogen. Diese Richtwerte werden durch den Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) auf der Grundlage von human- und tierexperimentellen Studien abgeleitet und bekannt gemacht.
Der AIR besteht aus Expertinnen und Experten des Bundes und der Länder. Die Geschäftsstelle des AIR ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Für Stickstoffdioxid wurden erstmals im Jahr 1998 Richtwerte abgeleitet. Im Dezember 2018 hat der AIR aufgrund der deutlich verbesserten Datenlage die Richtwerte für Stickstoffdioxid erneut abgeleitet und damit aktualisiert. Als Richtwert I (also Vorsorgerichtwert) wird eine Konzentration von 80 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und als Richtwert II (also Gefahrenrichtwert) eine Konzentration von 250 Mikrogramm pro Kubikmeter, jeweils gemittelt über eine Stunde empfohlen. Sie werden daher als Kurzzeit-Richtwerte bezeichnet. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich sein sollte, empfiehlt der AIR, den Langzeit-Leitwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Außenluft auch für die Innenraumluft anzuwenden. Dieser Wert beträgt nach Aktualisierung durch die WHO im Jahr 2021 aktuell 10 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter (µg NO 2 /m³) als Jahresmittelwert.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
NO2 Innen und Außen
Diesel und Luftreinhaltung
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