Wer haftet, sollte der Motor meines Autos dennoch Schaden nehmen?

FAQ

Die Fahrzeughersteller und -importeure haben erklärt, dass die Aussagen in der Verträglichkeitsliste zu E10 verbindlich sind. Mit dieser Erklärung kommt der Wille der Fahrzeughersteller zum Ausdruck, für Schäden einzustehen, die wider Erwarten - trotz Erklärung der E10-Verträglichkeit - durch E10-Kraftstoff an Fahrzeugen entstehen. Die Erklärung hat den Zweck, Zweifel an der rechtlichen Belastbarkeit der Fahrzeuglisten auszuschließen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
E10

https://www.bmuv.de/FA588

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