Was sind "Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten"?

FAQ

Es hat sich gezeigt, dass erhebliche Hochwasserschäden auch in Gebieten entstehen können, die nicht als Überschwemmungsgebiete nach dem WHG festgesetzt sind. Dies kann unter anderem daran liegen, dass das entsprechende Hochwasser seltener auftritt als es die Definition für diese Gebiete vorsieht. Dennoch können diese Gebiete  "Risikogebiete" nach der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) darstellen. Dies sind Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit welchen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Jedoch bestanden für diese Gebiete mit Blick auf die Bauplanung der Kommunen und für den einzelnen Bauherrn bisher keine besonderen Pflichten. Hier wie auch in bestimmten Gebieten, die hinter Hochwasserschutzanlagen liegen, soll nunmehr eine Bauleitplanung, die die Hochwasserrisiken besonders im Rahmen der Abwägung berücksichtigt sowie hochwasserangepasstes Bauen (siehe Frage "Was ist unter hochwasserangepasstem Bauen zu verstehen?") des einzelnen Bauherrn verlangt, erforderlich sein.

Gerade in Zeiten des voranschreitenden Klimawandels, in denen auch großzügig bemessene Hochwasserschutzanlagen versagen können, sind Anpassungsmaßnahmen an die veränderte Hochwassersituation von immer größerer Bedeutung. Die Lösung der Hochwasserproblematik darf auch nicht allein als Aufgabe der öffentlichen Hand gesehen werden. Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der sich auch jeder Einzelne auseinandersetzen muss.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasservorsorge

https://www.bmuv.de/FA445

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