Können Hausbesitzer im Gefahrenbereich von Überschwemmungsgebieten ihr Haus nach einer Zerstörung durch Hochwasser wieder an Ort und Stelle neu errichten?

FAQ

Schon nach geltendem Recht steht die Neuerrichtung zerstörter baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nicht vorliegen, kann also eine zerstörte bauliche Anlage auch nicht wieder neu errichtet werden. Mit der Festsetzung besonderer Gefahrenbereiche innerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete ist die Entscheidung verbunden, dass innerhalb dieser Gebiete nicht neu gebaut werden kann. In diesen Fällen liegt auch kein Baurecht vor.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasserschutzgesetz

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2233

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