Wie ist der Zeitplan für den nationalen Wiederherstellungsplan?

FAQ

Die Bundesregierung erarbeitet unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUV) den nationalen Wiederherstellungsplan in Kooperation mit den Bundesländern und unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen. Dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird bei der nationalen Wiederherstellungsplanung eine zentrale Rolle zukommen.

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung, also bis September 2026, müssen die Mitgliedstaaten den Entwurf ihres nationalen Wiederherstellungsplans für den Zeitraum bis 2050 der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen. Nach Rückmeldung der Kommission soll die endgültige Fassung des nationalen Wiederherstellungsplans 2027 vorgelegt werden.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2191

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