Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

FAQ

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist ein marktwirtschaftliches System. Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie zur Minderung der CO2-Emissionen durch den Einsatz erneuerbarer Energien. So müssen Kraftstoffanbieter den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe senken und können dabei auf unterschiedliche, am Markt verfügbare Kraftstoffoptionen zurückgreifen, beispielsweise nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff beziehungsweise E-Fuels oder Strom für Elektrofahrzeuge. Zudem hatte die ehemalige Bundesregierung aus CDU und SPD der Kraftstoffindustrie 2018 die Möglichkeit eröffnet, so genannte UER-Projekte auf die THG-Quote anzurechnen. Grundsätzlich handelte es sich bei UER-Projekten um sehr günstige Erfüllungsoptionen. Die Anrechnung war jedoch seit jeher auf 1,2 Prozentpunkte der THG-Quote begrenzt. Die Anrechnung von UER war somit nur in sehr begrenztem Maße möglich gewesen.

Stellungnahme zu Betrugsverdachten im Kontext der Treibhausgasminderungsquote 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Treibhausgasminderungsquote

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2181

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.