Wurde der interne Vermerk mit einem Vermerk der Abteilungsleitung in sein Gegenteil umgeschrieben?
FAQNein. Der Fachvermerk vom 1. März 2022 floss als Zuarbeit in den umfangreicheren Gesamt-Vermerk vom 3. März 2022 ein. Letzterer sollte als Zulieferung des BMUV an das BMWK dienen und in ihm wurden neben den eher technischen Aspekten und konkreten Sicherheitsfragen auch atomrechtliche, verfassungsrechtliche und genehmigungsrechtliche Fragen behandelt. Im Hinblick auf die sicherheitstechnischen Fragen unterscheiden sich die beiden Texte inhaltlich nicht. Alles sicherheitstechnischen Aspekte des ersten Vermerkes wurden übernommen. Aber der Gesamtvermerk vom 3. März 2022 bringt deutlicher die Schlussfolgerung zum Ausdruck, dass die faktischen rechtlichen und technischen Hürden so groß sind, dass eine Laufzeitverlängerung aus sicherheitstechnischer Sicht nicht zu empfehlen ist.
Der Gesamtvermerk vom 3. März 022 macht neuerlich deutlich, was das Problem der veralteten Sicherheitsüberprüfung bedeutet: Weil es faktisch unmöglich war, einen solchen aufwändigen, erfahrungsgemäß Jahre in Anspruch nehmenden Prozess in kürzester Zeit zu absolvieren, müssten die AKW entweder zunächst jahrelang stillstehen. Oder sie müssten entgegen nationalen und internationalen Anforderungen ohne umfassende Sicherheitsüberprüfung betrieben werden. Diese Problembeschreibung und Bewertung wurde im gemeinsamen BMWK-BMUV-Prüfvermerk ausführlich erläutert, der seit 8. März 2022 veröffentlicht ist.
Der Vermerk vom 3. März 2022 behandelt darüber hinaus eine Rechtsfrage, die der Vermerk des technischen Referats ausdrücklich nicht behandelt hat, die aber durchaus eine Auswirkung auf die Sicherheit hat: Eine gesetzliche Laufzeitverlängerung ist in entscheidender Hinsicht wie eine Neugenehmigung zu behandeln. Das gilt bei einer mehrjährigen Verlängerung nach internationalem Recht für die vorher durchzuführende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung und nach deutschem Verfassungsrecht für die Einhaltung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik. Danach wäre nachzuweisen, dass die Auswirkungen einer Kernschmelze nicht über das Anlagengelände hinausgehen. Das wurde in den Genehmigungsverfahren in den 1980er Jahren nicht geprüft.
Vermerk vom 01.03.2022: Laufzeitverlängerungen deutscher Kernkraftwerke
Vermerk vom 03.03.2022: Laufzeitverlängerungen deutscher Kernkraftwerke
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Atomausstieg: AKW-Laufzeitverlängerung
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