Wie ist der Transport von batteriebetriebenen Fahrzeugen im Seeverkehr geregelt?

FAQ

Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt umfassenden und strengen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften. Die Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik laufend überprüft und weiterentwickelt. Auch die Ergebnisse aus abgeschlossenen Unfalluntersuchungen fließen in diese kontinuierliche Weiterentwicklung ein. Für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Seeschiffen gibt es mit dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) ein umfassendes Regelwerk, das ausführlich vorschreibt, durch welche Maßnahmen von den am Transport Beteiligten der Schutz von Menschen und der Umwelt zu gewährleisten ist.

Lithiumbatterien und batteriebetriebene Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften des Gefahrgutrechts. Sofern Elektrofahrzeuge als Ladung befördert werden, müssen die eingebauten Lithium-Batterien einem geprüften Typ entsprechen. Die internationalen Kriterien sind im UN Handbuch Teil III Unterabschnitt 38.3 festgelegt. Die darin festgelegte Typprüfung ist für alle zu befördernden Lithiumbatterien vorgesehen. Eine deutsche Fassung des Handbuchs können Sie auf dem Publikationsserver der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) einsehen.

Weitere Informationen und Sicherheitsbestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter sowie zu den wichtigsten Vorschriften finden Sie auf der Homepage des BMDV.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2074

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.