Steht das ANK im Einklang mit dem von der EU vorgeschlagenen Rechtsinstrument zur Wiederherstellung der Natur?

FAQ

Die EU-Wiederherstellungsvorordnung hat zum Ziel, durch die Wiederherstellung von Ökosystemen zu einer kontinuierlichen, langfristigen und nachhaltigen Erholung der biologischen Vielfalt und einer widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der Union beizutragen. Dies dient der Erfüllung unserer international eingegangenen Verpflichtungen und ein EU-Umsetzungsinstrument kann sicherstellen, dass diese unionsweit einheitlich umgesetzt werden. Wiederherstellungsmaßnahmen sollen dabei so geplant werden, dass sie zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verhinderung und Eindämmung der Auswirkungen von Naturkatastrophen beitragen. Zentrales Element der Verordnung ist die Erstellung und Umsetzung eines nationalen Wiederherstellungsplans. Die Ziele des Natürlichen Klimaschutzes weisen vielfach Synergien zu den Zielen der Wiederherstellung auf. Daher trägt das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) als zentrales Instrument der Bundesregierung für Natürlichen Klimaschutz auch zur Umsetzung der Ziele aus der EU-Wiederherstellungsverodnung in Deutschland bei.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
ANK – Wildnis und Schutzgebiete

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1918

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