Was unternimmt die Bundesregierung in Deutschland für die bessere Reparierbarkeit von Produkten?

FAQ

Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass ambitionierte Anforderungen an die Reparierbarkeit auch für weitere Elektrogeräte gelten, vor allem Smartphones oder Tablets. Hierüber wird aktuell in der EU verhandelt.

Wir wollen einen Reparierbarkeitsindex einführen. Wie leicht lassen sich Einzelteile entnehmen? Sind sie austauschbar? Wie langlebig ist mein Produkt wirklich? Diese Fragen kann ein solcher Index beantworten.

Idealerweise sollte hier ein europaweites Label geschaffen werden. Aber wir wollen national vorangehen, wenn dieses auf europäischer Ebene nicht so schnell kommt.

  • Wir wollen unabhängige Reparateure und Reparatur-Initiativen stärken. Wir wollen, dass Repair-Cafés, Werkstätten und Repair-Initiativen unproblematisch an Ersatzteile der Hersteller herankommen. Hierfür setzen wir uns auf europäischer Ebene ein und prüfen, wie wir dies auch auf nationaler Ebene fördern können. Es kann nicht sein, dass die Hersteller erzwingen können, dass ihre Produkte nur in herstellereigenen Reparaturwerkstätten repariert werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Recht auf Reparatur

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1827

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