Was ist in der Änderungsverordnung zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geregelt?

FAQ

Entsprechend der Vorgaben aus dem Aktionsprogramm Insektenschutzgesetz sieht die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" Regelungen zur Beschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in drei für den Insektenschutz wichtigen Bereichen vor. Erstens enthält sie Vorgaben, die eine Beendigung der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zum Ablauf des 31. Dezember2023 sicherstellen und für die Zeit vor diesem "Komplettausstieg" bereits für deutliche Einschränkungen des Einsatzes solcher Pflanzenschutzmittel sorgen. Zweitens regelt sie ein Verbot der Anwendung von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten. Und drittens legt sie einen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln allgemein einzuhaltenden Mindestabstand zu Gewässern fest.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1653

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