Was bedeuten die neuen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes für die Landwirtschaft in Schutzgebieten?

FAQ

Die neuen Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz lassen die Landwirtschaft in Schutzgebieten weitestgehend unberührt.

Mit der Änderung im Bundesnaturschutzgesetz ist ab dem 1. März 2022 in einer Reihe von Schutzgebieten die Anwendung bestimmter Biozide grundsätzlich verboten, um in diesen ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen. Die Vorschrift umfasst spezielle Mittel gegen Arthropoden sowie Holzschutzmittel und konzentriert sich damit auf Biozide mit bestimmungsgemäßer insektizider Wirkung. Die Einschränkung des Biozideinsatzes in Schutzgebieten weist gar keinen spezifischen Bezug zur Landwirtschaft auf, für die ja in erster Linie vielmehr die zweite Untergruppe der Pestizide, die Pflanzenschutzmittel, von Bedeutung sind.

Ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wird in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geregelt. Außerdem können zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden von den zuständigen Landesbehörden Ausnahmen von den Verboten erteilt werden. Es kann daher schon nicht von einem Totalverbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, erst Recht aber nicht von einem Verbot oder gar einer "Enteignung" der Landwirtschaft gesprochen werden.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1646

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