Warum sind manche Einweggetränkeverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen?

FAQ

Ausgenommen sind ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, die in Ökobilanzen vergleichbar gut abschneiden wie Mehrwegflaschen. Außerdem sind Getränkebereiche ausgenommen, in denen der ökologische Nutzen der Pfandpflicht den Aufwand einer Umstellung auf Mehrweg derzeit nicht rechtfertigen würde. Das gilt zum Beispiel für Wein- und Spirituosenflaschen aus Glas. Die Rechtfertigung von Ausnahmen wird ständig überprüft und die Pfandpflicht in der Folge angepasst. So wurde zum Beispiel zuletzt die Pfandpflicht auf sämtliche Getränkedosen und nahezu alle Einwegkunststofflaschen erweitert. Für diese Verpackungstypen gelten die Ausnahmen also praktisch nicht mehr.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einweg und Mehrweg

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1040

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