Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützen wir Mehrweg-Ansätze?

FAQ

Das Bundesumweltministerium fördert den Einsatz umweltfreundlicher Mehrwegsysteme. Das Verpackungsgesetz sieht als politische Zielmarke bei Getränkeverpackungen einen Mehrweganteil von 70 Prozent vor. Dieses Ziel wird mit verschiedenen Maßnahmen verfolgt: Die Einweg-Pfandpflicht, die zum Beispiel bei Bier eine dauerhafte Stabilisierung des Mehrweganteils von über 80 Prozent bewirkt hat, gilt inzwischen für praktisch alle Einwegflaschen aus Kunststoff und sämtliche Getränkedosen. Das Verpackungsgesetz verpflichtet seit dem 1. Januar 2019 den Handel außerdem zu einer klaren Kennzeichnung an den Getränkeregalen, die wiedergibt, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. Im Bereich der Gastronomie schreibt die Mehrwegangebotspflicht seit dem 1. Januar 2023 vor, dass für Einweggetränkebecher und bestimmte Einwegkunststoffverpackungen für Lebensmittel eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden muss. Damit wird die Etablierung von Mehrwegverpackungen in weiteren Lebensbereichen unterstützt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einweg und Mehrweg

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1039

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