Was ist mit verpackten Lebensmittelabfällen aus Produktion und Handel?

FAQ

Verpackte Lebensmittel sind nach den geltenden Regelungen der Bioabfallverordnung kein zulässiger Ausgangstoff für die Bioabfallverwertung. Verpackungsbestandteile müssen vorher ausgeschleust werden. Bund und Länder haben ein Konzept entwickelt, um die Trennung der Verpackungsbestandteile von den Lebensmittelabfällen zu verbessern. Dieses wurde von der Umweltministerkonferenz im November 2019 beschlossen und den Ländern für den Vollzug empfohlen. Weitere gesetzliche Maßnahmen werden im Rahmen der Novelle der Bioabfallverordnung folgen.

https://www.bmuv.de/FA1036

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